Pressemitteilung: Erneut macht Münchner Amtsgericht bei Repressionsversuch nicht mit

München, 22. April 2019 – Das Amtsgericht München sprach am Gründonnerstag eine Münchnerin vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz frei. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, auf einer Demonstration die Fahne der kurdischen Demokratischen Einheitspartei (PYD) getragen zu haben. 

Die syrische Partei PYD und ihre Symbole sind in Deutschland nicht strafbar. Dennoch wollte die Münchner Staatsanwaltschaft eine Demonstrantin zu einer hohen Geldstrafe verurteilen, da sie diese Fahne bei einer Demonstration im März gegen den türkischen Angriffskrieg in Efrîn getragen hatte. Amtsrichter Meixner stoppte diese eigenwillige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München und sprach die Münchnerin frei. 

Die Angeklagte erinnerte in einer Prozesserklärung an die damalige Demonstration: „Ich wollte an diesem Tag meine Solidarität mit den Menschen in den angegriffenen Gebieten ausdrücken und ein Zeichen für Menschlichkeit setzen.“ Mit Blick auf die vielen weiteren laufenden Prozesse in diesem Kontext fragte sie im Gerichtsaal zudem, „wie es sein kann, dass Bundespolitiker*innen den Einheiten der YPG und YPJ für ihren Einsatz gegen Daesh öffentlich danken, während hierzulande Menschen vor Gericht gestellt werden, weil sie Bilder von Fahnen eben jeder Einheiten online teilen oder deren Fahnen auf Demonstrationen tragen?“ 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Prozesserklärung der Aktivistin könnt Ihr hier nachlesen. 

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