Hartes Urteil im Hamburger Prozess gegen die „3 von der Parkbank“

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. vom 5.11.2020

Am heutigen Donnerstag, 5. November 2020 ging der Prozess gegen die „3 von der Parkbank“ zu Ende. Das Hamburger Landgericht sprach die drei linken Aktivist*innen der Verabredung zur Brandstiftung für schuldig und verhängte Strafen von 22, 20 und 19 Monaten Haft. Den Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung hatte das Gericht schon im Laufe des Prozesses als nicht haltbar anerkannt.

Die Haftbefehle wurden aufgehoben, sodass nun alle Angeklagten vorerst aus der Haft entlassen wurden.

Vorausgegangen waren ein zehnmonatiger offensichtlich politische Prozess mit rund 50 Verhandlungstagen und die eineinhalbjährige Untersuchungshaft gegen zwei der drei angeklagten Genoss*innen. Sie waren im Juli 2019 in einem Hamburger Park verhaftet worden und wegen
vier kleinen PET-Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit, Grillanzündern und einer Liste von Adressen, die bei ihnen gefunden wurden, der Planung von Brandstiftungen beschuldigt worden. Die Inhaftierung und gerichtliche Verfolgung der Aktivist*innen war von Anfang an von solidarischen Unterstützer*innen begleitet worden, die sich auch während der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammelt hatten.

„Mit dem harten Urteil auf denkbar dünner Grundlage hat das Hamburger Landgericht einmal mehr den unbedingten staatlichen Verfolgungseifer gegen missliebige linke Bewegungen offenbart“, bemerkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Von Anfang an war das
Verfahren gegen die 3 von der Parkbank ein politischer Prozess wie aus dem Bilderbuch. Dass die angeklagten Aktivist*innen jede Kooperation mit den Repressionsorganen verweigerten und ungebrochen an ihrer Überzeugung festhielten, hat das Gericht offensichtlich zur Weißglut getrieben. Wir stehen solidarisch an der Seite der drei verurteilten Genoss*innen.“

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