Rote Hilfe e.V. mit Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. vom 8.11.2020

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch,
gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell
folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

Die Internetseite www.rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen. Die Seite soll so bereits bestehende Solidaritätsinitiativen wie die Seite der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ (www.gemeinschaftlich.noblogs.org) ergänzen, auf der zum Beispiel eine von über 100 Organisationen getragene Solidaritätserklärung veröffentlicht wurde, bundesweit zu Aktionen am Wochenende vor Prozessbeginn aufgerufen wird sowie weitere Aufrufe und Berichte von Aktionen veröffentlicht wurden.

Der polizeiliche Angriff auf die Demonstrant*innen in der Straße Rondenbarg in Hamburg am Morgen des 7. Juli 2017, in dessen Folge 11 Gipfelgegner*innen schwer verletzt wurden, sorgte bundesweit für Aufsehen, erst recht nachdem Videos die polizeiliche Darstellung des Vorfalls eindeutig widerlegten und die erschreckende Brutalität des Einsatzes zeigten. Trotzdem werden jetzt zahlreiche vor allem junge Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet von der Justiz angeklagt, ohne dass den Betroffenen individuelle Straftaten vorgeworfen werden. Nach dem Konstrukt der Staatsanwaltschaft soll allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genügen, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen.

„Die Rondenbarg-Verfahren sind offensichtlich rein politisch motiviert und müssen umgehend eingestellt werden“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Rote Hilfe e. V. unterstützt aus ihrem Selbstverständnis heraus die Betroffenen in der Prozessvorbereitung und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden und organisieren nach unseren Möglichkeiten die Solidarität in Zusammenarbeit und Absprache mit möglichst allen
Beteiligten.“

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