Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe:
Am 24. Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Stuttgart einen linken Aktivisten in einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außer verschiedener antifaschistischer Aktivitäten war der Genossen beschuldigt worden, an der „Stuttgarter Krawallnacht“ beteiligt gewesen zu sein. Nun steht der Berufungsprozess bevor, der am 2. Februar startet.
Seit der „Krawallnacht“, als sich am 21. Juni 2020 die Wut über die schikanösen und rassistischen Polizeikontrollen in der Stadt entlud, gehen die Stuttgarter Repressionsbehörden mit willkürlichen und drakonischen Strafen gegen alle vor, denen sie eine Teilnahme daran unterstellen. Zudem nutzen sie die Chance, linke Aktivist*innen zu kriminalisieren, indem sie sie ebenfalls mit diesen Vorwürfen überziehen.
In diesem Zusammenhang hatte das Amtsgericht Stuttgart Ende Oktober zwei skandalöse Urteile über drei Jahren und neun Monate sowie über drei Jahre und zwei Monate Haft gegen zwei Genossen verhängt. Der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz zeigte sich auch in einem dritten Prozess, als am 17. Januar 2023 eine weitere linke Aktivistin zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Alle drei Prozesse basierten auf fragwürdigen Gutachten, illegalen Videoaufnahmen fragwürdiger Qualität und Indizien; ernstzunehmende Beweise und Zeug*innenaussagen konnten die Ermittler*innen hingegen nicht aufbringen. Stattdessen verwies das Gericht auf die politische Überzeugung der Angeklagten, die strafverschärfend gewertet wurde.
„In Stuttgart wüten die Repressionsbehörden seit Jahren gegen linke Aktivist*innen. Mit Jo, Dy und Findus sitzen bereits drei Antifaschisten hinter Gittern, und offenbar kennt die reaktionäre Wegsperroffensive keine Grenzen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Es ist dringend notwendig, den Prozess kritisch zu begleiten und auch mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Das Treiben der Justiz darf nicht einfach ignoriert werden. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen!“
Der Berufungsprozess beginnt am 2. Februar 2023 um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart. Bereits um 8 Uhr beginnt eine Kundgebung solidarischer Unterstützer*innen. Weitere Termine sind für den 7., 9. und 16. Februar 2023 angesetzt.