via Bayerischer Flüchtlingsrat
„Am 21. Oktober 2020 muss sich Christian D. vor Gericht gegen den Vorwurf des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung von Polizeibeamt*innen verteidigen. Dabei war er es, der von den gleichen Beamtinnen angegriffen wurde, die am 5. September 2019 gerufen wurden, um ihn unter Zwang in eine andere Unterkunft zu bringen.“