Solidarität mit Kerem Schamberger!

Im Juni diesen Jahres wurde der Aktivist Kerem Schamberger vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 3.150€ verurteilt. Der Vorwurf: üble Nachrede und „verbotene Mitteilung über Gerichtssachen“. Der Münchner Staatsanwaltschaft ist das Urteil zu niedrig und ist nun in Berufung gegangen. Deshalb kommt es nun zum erneuten Prozess vor dem Landgericht, die Kosten werden entsprechend steigen. Sobald ein Termin feststeht lassen wir es euch wissen.

Wir rufen nun dazu auf Kerem finanziell zu unterstützen. Zeigt Eure Solidarität und spendet auf unser Konto unter dem Stichwort verbotene Mitteilung“:

Rote Hilfe e.V. OG München
IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Stichwort: verbotene Mitteilung

Kerem zum Stand des Verfahrens bevor die Staatsanwaltschaft in Berufung ging:

Ich wurde vom Amtsgericht München zu 3150€ Strafe verurteilt (70 Tagessätze x 45€). Das ist viel Geld. Es ist das (vorläufige) Ende der ganzen politisch motivierten YPG-Verfahren gegen mich. Ich wurde zwar verurteilt, trotzdem haben wir politisch gewonnen, weil wir im Dezember 2020 auch in Bayern das Zeigen von YPG/YPJ-Fahnen durchsetzen konnten. Die heutige Verurteilung war letzlich nur politisch motivierter Beifang der Staatsanwaltschaft, die sich so rächen wollte. Sie hatte sogar 6500€ gefordert (130 Tagessätze x 50€). Damit wäre ich vorbestraft gewesen. Durchsetzen konnte sie sich zum Glück nicht. Es bleibt abzuwarten, ob sie in Berufung geht. Das Urteil ist dennoch ein Skandal und eine Drohung gegen alle KritikerInnen des türkischen AKP-Regimes hierzulande, sich ja nicht zu laut über die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft zu äußern. 

Verurteilt wurde ich, weil ich nach meiner Hausdurchsuchung am 13. November 2017 auf Facebook eine namentlich nicht(!) genannte Polizeibeamtin als „bekannt für ihre türkisch-nationalistische Gesinnung“ bezeichnet hatte. Das sieht das Gericht als üble Nachrede an. Verurteilt wurde ich auch, wegen „verbotener Mitteilung über Gerichtssachen“, weil ich einen Teil des Hausdurchsuchungsbefehls meiner Wohnung(!) auf Facebook gepostet und einen Beschluss des Amtsgerichts Aachens keine YPG-Verfolgung zu betreiben gepostet hatte.

Im Abschlussplädoyer betonte ich, dass es sich um ein politisches Verfahren gehandelt hat und es um die Verfolgung von KritikerInnen des AKP-Regimes geht, die die skandalöse deutsch-türkische Zusammenarbeit an die Öffentlichkeit bringen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft machen sich zum Handlanger Erdogans. Und sie meinen auf unseren Rücken Karriere machen zu können. Doch da haben sie sich geschnitten – ein solcher Prozess, eine solche Repression schüchtert mich und uns nicht ein.“

 

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