PM: IAA-Autobahnkletternde am Donnerstag vor Gericht

Pressemitteilung der Aktivist*innen der Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA 2021:

München, 28.02.2023 – Drei AktivistInnen müssen sich im Zusammenhang mit einer Kletteraktion während der IAA 2021 am kommenden Donnerstag, den 02.03.23, ab 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Stadelbergerstr. 5, Sitzungssaal 120, 1.Stock) verantworten. Eine von Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff, einem Professor von zwei der Angeklagten an der Universität Passau, angemeldete Solidaritätskundgebung, die die Aktion bei der IAA 2021 symbolisch am gleichen Ort nachstellen sollte, wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck im Vorfeld verboten. Die Angeklagten werden für Anfragen vor dem Prozess ab 8:15 Uhr, sowie nach dem Prozess, für Fragen und Interviews zur Verfügung stehen.

Die AktivistInnen hängten sich während der IAA an eine Brücke über der A96, zwei von ihnen verbrachten vier Tage im Gefängnis, bevor ein Urteil des Landgerichtes Landshut zu ihrer „sofortigen Entlassung“ führte. Nach Antrag der Staatsanwaltschaft München II sollten die Angeklagten von einem Schöffengericht zu zwei bis vier Jahren Haft verurteilt werden.

Angeklagt: Mirjam Herrmann (25) und Kim Schulz (25), die sich an die Brücke gehängt hatten, sowie Susanne Egli (39), mitangeklagt, da sie Fotos von der Aktion gemacht haben soll.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hielt eine Haftstrafe jedoch für deutlich übertrieben, lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab und verwies das Verfahren an den Einzelrichter.

Interessant dabei ist, dass es nicht die einzige Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA war. Über mehreren Autobahnen hingen am Tag der Eröffnung der Ausstellung Menschen mit Bannern gegen die ungerechte, klimaschädliche und nur für Autos ausgelegte Verkehrspolitik. Es wurde jedoch nicht gegen alle Beteiligten so hart vorgegangen wie gegen Herrmann, Schulz und Egli: Die Staatsanwaltschaft München I stellte die Verfahren bei einer quasi identischen Aktion am selben Tag nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Übersetzt heißt das Einstellung mangels Anlass zur Anklage – ein Freispruch durch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft München I sieht das Vorgehen der Demonstranten als völlig legal an, während die Staatsanwaltschaft München II Haftstrafen beantragt.

Mirjam Herrmann zum Verfahren: „Der Staat scheint nicht zu wissen, was er mit uns machen soll. Ich lese aus dem widersprüchlichen Vorgehen vor allem eines: Verzweiflung. Das ist verständlich. Denn es ist schwer zu rechtfertigen, hart gegen protestierende Bürger:innen vorzugehen, wenn so klar ist, wer hier die Erwachsenen im Raum sind. Wir wissen nicht, was passieren wird. Aber eines wissen wir: Auch über ein Jahr nach der IAA hat immer noch niemand Verantwortung übernommen. Wir rasen immer noch ungebremst Richtung Klimakollaps.“

Die mitangeklagte Meeresbiologin Susanne Egli meint: „Hier sitzen Menschen auf der Anklagebank, die sich gegen ein zutiefst ungerechtes System und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen einsetzen. Wir haben mit unserer Aktion gegen eine der mächtigsten Lobbys Deutschlands protestiert, der es während einer Pandemie erlaubt wurde, über 56.000 Quadratmeter Fläche in München mit Autos zuzupflastern. Für die MünchnerInnen bedeutete dies noch mehr Stau, kein Durchkommen für RadfahrerInnen und FussgängerInnen und ständige Belästigungen durch 24 Stunden am Himmel kreisende Helikopter oder willkürliche Kontrollen und Durchsuchungen durch die Polizei. Verteilung von Platzverweisen für GegnerInnen der Autolobby, die nicht einmal protestierten, sondern nur vor Ort waren oder auf dem Weg zur Arbeit angehalten wurden. Darüber sollten wir eigentlich sprechen.“

Im September findet die nächste IAA in München statt, wobei mit viel Protest aus der Bevölkerung zu rechnen ist.

 

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