G7: Aktivist wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot verurteilt | Prozesserklärung

Am 16.2.23 wurde ein Aktivist vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt, obwohl sich die einzigen wirklichen Beweise auf die Aussage eines Zivilbeamten beschränken.

Wir teilen die Prozesserklärung des Aktivisten:

„Der Einsatz der Polizei während des G7-Gipfels 2022 auf Schloss Elmau wurde im Vorfeld auf 147 Millionen Euro geschätzt. Tausende Polizeikräfte waren im Einsatz.

Öffentlich wurde das als notwendige Absicherung verkauft – praktisch war es jedoch klar als Einschüchterung und Abschreckung für Menschen erkennbar, die ihr verfassungsrechtliches und grundlegend demokratisches Recht der Versammlungsfreiheit nutzen wollten.


Aber bei Abschreckungen im Vorfeld blieb es nicht: Die Demonstrant:innen wurden zum allergrößten Teil nicht einmal in die *Nähe* des Ortes des Geschehens gelassen. Aber auch wer an den angemeldeten und genehmigten Demonstrationen weit weg vom Schloss teilnehmen wollte, wurde schikaniert, eingeschüchtert und zum Teil festgehalten oder Polizeigewalt ausgesetzt.

Vermutlich um zu rechtfertigen, wieso im Vorfeld so viel Geld ausgegeben wurde, wenn doch die einzigen Provokationen und Ausschreitungen von der Polizei ausgingen, mussten verschiedene Vorwürfe konstruiert werden. Darunter war ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Ticket, versuchte Nötigung und Vermummung, wie in meinem Fall. Inwiefern das einen Einsatz einer solchen Dimension rechtfertigt, kann ich nicht nachvollziehen.

Einreihend in das System der Einschüchterung und Unterdrückung während des Gipfels wurde der Vorwurf gegen mich genutzt, um mich tagelang in U-Haft zu stecken. Ursprünglich war die Begründung hierfür Fluchtgefahr, weil ich meine Personalien nicht angab. Doch selbst nachdem ich meine Personalien angegeben hatte, wurde ich für 4 weitere Tage in U-Haft festgehalten — weil ich angeblich keinen festen Wohnsitz hätte.

Offensichtlich hat das nichts mit Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu tun. Es war grundlose Schikane, um jeden weiteren Protest gegen das kapitalistische, rassistische, neokoloniale, ausbeuterische System – hier repräsentiert durch die G7 – möglichst zu unterbinden und im Keim zu ersticken.

Doch anstatt den Protest zu schwächen, kann dieser Prozess als Entlarvung dieses Systems dienen. Es ging nie um die Wahrung von Sicherheit oder das Schützen demokratischer Rechte. Im Gegenteil, es ging immer um die Wahrung der herrschenden Verhältnisse, wenn nötig durch das Treten von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit mit Füßen.“

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