Unterstützungsantrag

Wichtig: Aufgrund der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung müssen alle Antragssteller*innen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen und abgeben (Download siehe unten).

Deadline: Stelle bitte deinen Unterstützungsantrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe. Dein Antrag muss spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung / Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein.

An wen schicke ich meinen Unterstützungsantrag?

Die Antragsstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe.

Rote Hilfe München
Schwanthalerstraße 139, Rgb.
80339 München
muenchen@rote-hilfe.de

Wenn es keine Ortsgruppe in deiner Nähe gibt, schicke deinen Antrag bitte an:

Rote Hilfe e.V.
Bundesvorstand
Postfach 3255
37022 Göttingen

Was benötigt die RH, um meinen Antrag zu bearbeiten?

1. Einwilligungserklärung: Download

Aufgrund der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018, müssen alle Personen, die bei der Roten Hilfe einen Antrag auf Unterstützung stellen, eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung ihrer dafür notwendigen Daten ausfüllen und unterzeichnen.

Mehr: Siehe „Datenschutz für Antragsteller*innen bei der Roten Hilfe“ / Private policy for Rote Hilfe applicants“ oder „Datenschutz für Mitglieder der Roten Hilfe“

2. Antragstext:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC.
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion; wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Vowurf: Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozess stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Politische Prozessführung? Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Besteht schon Kontakt zu einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder soll der vermittelt werden, z.B. für Beratung und Unterstützung vor Ort?

3. Dokumente:

  • Kopien folgender Nachweise: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwält*innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen

Wichtiger Hinweis:

Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

Entscheidung über den Antrag:

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen, ob die Rote Hilfe e.V. deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.