Solikreis verurteilt Hausdurchsuchungen gegen mehrere Nürnberger Antifaschist*innen

Am 11. Oktober wurden mehrere Wohnungen von Antifaschist*innen in Nürnberg durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Graffiti. Sie konstruiert eine „kriminelle Vereinigung“ und wirft den Betroffenen vor, sich positiv auf antifaschistische Aktivitäten und Antifaschismus im Generellen zu beziehen. Der Solikreis Nürnberg verurteilt dies als Angriff auf alle Menschen, die sich dem erstarkenden Rechtsruck in der Gesellschaft entgegen stellen. Weiter kritisiert der Solikreis Nürnberg die politisch motivierte Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München.

Die Durchsuchungen vom 11. Oktober fanden statt, da die Generalstaatsanwaltschaft München den Betroffenen vorwirft, sich zu „einem noch nicht ermittelten Zeitpunkt vor dem 05.03.2022“ einer „im Großraum Nürnberg bestehenden kriminellen Vereinigung angeschlossen zu haben“. Dieser schwerwiegende Vorwurf nach StGB §129 wurde den Betroffenen im Konkreten wegen angeblicher Beteiligungen an Graffiti gemacht. Sie sollen sich damit positiv auf antifaschistisches Engagement bezogen haben. Außerdem wird ihnen zu Last gelegt sich zum sog. Antifa-Ost-Verfahren um Lina E. und weiteren verfolgten Antifaschist*innen, innerhalb des bundesweit bekannten Leipziger Komplexes, solidarisiert zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft München flankiert ihr Vorgehen am 11. Oktober mit einer
Pressemitteilung. Zur politischen und öffentlichen Begleitung hat sich aus dutzenden politischen Gruppierungen und Einzelpersonen der „Solikreis Nürnberg“ gegründet. Dieser geht davon aus, dass mit der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft gezielt die Öffentlichkeit verhetzt und die politische Stimmung zu Gunsten des polizeilichen Vorgehens beeinflusst werden soll.
So wird den Betroffenen in der Pressemitteilung vorgeworfen für Graffiti verantwortlich zu sein, mit diesen „die Antifa zu verherrlichen“, linkes „Gedankengut“ zu verbreiten und sich mittels Graffiti zum o.g. Antifa-Ost-Verfahren geäußert zu haben.
„Es ist absurd, dass aufgrund von einigen Graffiti hier von der Generalstaatsanwaltschaft
München eine kriminelle Vereinigung konstruiert wird. Nach Paragraf 129 wird im Normalfall ermittelt, wenn Personen vorgeworfen wird, schwere Straftaten begangen oder diese unterstützt zu haben.“ kritisiert Kim Karl im Namen des Solikreises.
Weiter stellt Kim Karl fest: „Völlig klar ist für uns, dass ein solches Vorgehen kein normaler
Vorgang innerhalb der strafrechtlichen Verfolgung von Sachbeschädigung ist, sondern das Ganze ist politisch motiviert. Es soll gezeigt werden, wer antifaschistisch aktiv ist, muss immer damit rechnen, dass alle vorhandenen Repressionsmöglichkeiten des Staates aufgefahren werden, selbst wenn es nur um Lappalien wie Soli-Graffiti geht. Betroffene sollen eingeschüchtert, ihr privates und politisches Umfeld mit geheimdienstlichen Mitteln durchleuchtet werden“.
Der Solikreis Nürnberg weißt darauf hin, dass die Durchsuchungen in Bayern 5 Tage nach der Landtagswahl stattfanden. Rechte Kräfte hatten hier große Erfolge erzielen können, ebenso bei der Landtagswahl in Hessen. Während große Teile der Bundesrepublik darüber diskutieren, wie man den Rechtsruck aufhalten könnte, habe die Generalstaatsanwaltschaft München laut Solikreis Nürnberg nichts besseres zu tun, als Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Doch gerade in Zeiten, in denen sich der gesellschaftliche Diskurs stark nach rechts verschiebt, sei ein vielfältiger Antifaschismus notwendig.
Dementsprechend äußert sich Karl: „Egal ob auf der Straße, in den Gewerkschaften oder sonst wo: Faschistische Kräfte werden nur von einer starken antifaschistischen Bewegung aufgehalten. Kritik an staatlichem Handeln und Solidarität mit von staatlicher Repression betroffener Personen muss möglich bleiben.“

Der Solikreis wird den Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen die beschuldigten
Nürnberger*innen weiter öffentlich begleiten und steht für Nachfragen zur Verfügung.

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