Die Rote Hilfe – Ortsgruppe München unterstützen den Aufruf zu Solidarität und Spenden.
Ende März und Anfang April 2017 wurde zwei Mal versucht eine Familie aus dem Abschiebelager in Manching abzuschieben. Die Polizei ging dabei gewaltsam vor. Sie fesselte den Vater und den 14-jährigen Sohn an Händen und Füßen. Am Flughafen brachen die Mutter und die 12-jährige Tochter zusammen, woraufhin die Familie wieder nach Manching gebracht wurde. Seit dem brutalen Abschiebeversuch ist die Mutter so stark traumatisiert, dass sie im Krankenhaus ist. Auch der Vater und die älteren Kinder sind geschockt und traumatisiert. Selbst die erst zweijährige, kranke Tochter zeigt seit dem Abschiebeversuch selbstverletzendes Verhalten und verweigert tagsüber die Nahrungsaufnahme. Der erneute Abschiebeversuch hätte die bewusste Trennung der Familie zur Folge gehabt. Die Mutter ist immer noch stationär aufgenommen und wurde über die Abholung ihrer Familie auch nicht informiert. Die gesamte Familie ist auf medizinische und ärztliche Hilfe angewiesen.
Nun kam der nächste Schock für die Familie: Gegen die Eltern laufen Ermittlungen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim ersten Abschiebeversuch. Dadurch wird zusätzlich enormer psychischer Druck aufgebaut und der Familie wird vermittelt, dass sie hier keinerlei Chancen und Rechte haben. Die Ermittlungen dienen alleine der Abschreckung, damit Abschiebungen zukünftig ohne Zwischenfälle ablaufen können.
Die zusätzliche immense psychische Belastung aufgrund des Verfahrens wegen Widerstand ist in der aktuellen Situation der Familie kaum vorstellbar. Mit dem Wissen, dass die Regierung nicht davor zurückschreckt Familien brutal bei Abschiebungen zu trennen, ist die Familie momentan aufgrund der stationären Behandlung einiger Familienmitglieder getrennt untergebracht. In ständiger Angst eines erneuten Abschiebeversuches und in Ungewissheit, ob die eigenen Kinder oder die Mutter in Sicherheit sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Familie seit mehr als zehn Monaten keinerlei Geldleistungen mehr erhalten hat, sowie einem Arbeitsverbot unterliegt.
Aber sich für seine Rechte einzusetzen kostet Geld – zusätzlich zu den bereits bestehenden Anwaltskosten braucht die Familie jetzt auch noch anwaltliche Unterstützung in dem Verfahren wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die Unterstützung kostet pro Person 500€. Insgesamt muss die Familie also zusätzlich 1.000€ aufbringen.
Deswegen bitten wir euch dringend um finanzielle Unterstützung – helft uns dabei der Familie den anwaltlichen Beistand zu finanzieren!
Spenden mit dem Betreff „Spende Familie B.“ an:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Konto Nr: 88 32 602
BLZ: 700 205 00