Mit aller Macht gegen Solidarität! Aufruf zum solidarischen Prozessbesuch

Just in den Tagen, in denen die kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten den Sieg über Daesh verkünden, flattert bei einer Münchner Antifaschist*in ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft 1 München herein. Der Vorwurf: „Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz“, die dafür von der Justiz ausgedachte Strafe: 50 Tagessätze á 40€. 2000€ für das Tragen einer Fahne…. einer Fahne, die die bayerische Justiz mit allen Mitteln aus dem öffentlichen Bild verschwinden lassen möchte. Getragen hatte sie diese bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriffskrieg in Afrin im März 2018 in München. 

Nun soll der Aktivist*in am 18. April 2019 der Prozess gemacht werden. Die Ortsgruppe München der Roten Hilfe e.V. ruft zum solidarischen Prozessbesuch auf:

Wann: 18. April 2019 um 9 Uhr
Wo: Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Raum A220 (2. Stock)

Der Vorwurf ist in Bayern leider nur allzu sehr bekannt. Denn zahllosen Aktivist*innen wird ihre Solidarität, die sie mit Fahnen auf Demonstrationen oder Symbolen online ausdrücken, zum Verhängnis. Spezialeinheiten der bayrischen Polizei brechen Türen auf, beschlagnahmen Computer und Handys und versenden bundesweit Strafbefehle wegen des Zeigens verbotener Symbole. Das ist eine willkürliche Kriminalisierung, die die Rote Hilfe e. V. mit der Kampagne „Sichtbar Machen“ beantwortet.

Mehr Informationen zur Kampagne findet Ihr hier: https://sichtbarmachen.noblogs.org 

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