Das Bündnis „Versammlungsrecht Rosenheim“ unterstützt eine weitere Klage gegen die Polizei Rosenheim. Wir sind Teil des Bündnisses.
Pressemitteilung vom 01.08.2025:
Der Rosenheimer Dr. Stephan G. hat heute Klage gegen die Polizeiinspektion Rosenheim bzw. den Freistaat Bayern eingereicht. Das Verwaltungsgericht München soll feststellen, dass die Verhinderung seiner opponierenden Teilnahme an einer AfD-Kundgebung im Oktober 2023 gegen seine Grundrechte verstoßen hat und somit rechtswidrig war. Eine spätere Beschwerde des Klageführers hatte die Behörde lapidar mit Argumenten zurückgewiesen, die nun in der Klage widerlegt werden.
Gemeinsam mit einem weiteren Antifaschisten und einer Fahne wollte G. zum Zweck einer sog. opponierenden Teilnahme zu der rechtsextremen Kundgebung gelangen. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht zufolge durch Artikel 8 GG gedeckt: „Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt auch nicht nur solche Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen, die die Ziele der Versammlung oder die dort vertretenen Meinungen billigen, sondern kommt ebenso denjenigen zugute, die ihnen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies in der Versammlung zum Ausdruck bringen wollen.“ (BVerfG, Beschluss vom 11.06.1991, 1 BvR 772/90, Rn. 16). Eine Voraussetzung für einen Ausschluss nach Art. 15 Abs. 5 BayVersG, etwa eine erhebliche Störung oder den Versuch der Verhinderung der Versammlung, konnte damals selbst die Rosenheimer Polizei nicht erkennen – weshalb sie den Fahnenträger nach längerer Diskussion zur AfD-Kundgebung gehen ließ. Den Klageführer jedoch nicht.
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde G.s hin erklärte das Polizeipräsidium im März 2025, während der Diskussion über den Zugang zur AfD-Kundgebung sei diese bereits beendet worden – G. hätte also gar nicht mehr daran teilnehmen können, woran aber nicht die Polizei schuld sei. Die Beschwerde sei daher gegenstandslos. Allerdings zeigen Fotoaufnahmen den anderen Antifaschisten, zeitlich logisch nach Abschluss der Erörterung mit der Polizei, mit seiner Fahne bei der opponierenden Teilnahme an der tatsächlich weiterhin laufenden AfD-Versammlung.
„Erst tritt die Rosenheimer Polizei Grundrechte mit Füßen und verweigert Menschen wie mir die legitime Teilnahme an einer Versammlung“, begründet Dr. Stephan G. seine Klage. „Und im Nachhinein ist es ihr nicht mal den Aufwand wert, ihr Verhalten ordentlich zu begründen. Stattdessen werden nachweislich falsche Behauptungen aufgestellt. Das kann nur zwei Dinge bedeuten: Entweder ist es ihr egal, dass und wie sie Grundrechte ignoriert, oder sie handelt aus voller Absicht und versucht, legitime Meinungsäußerungen bewusst zu unterbinden. Insofern ist die faktenwidrige Antwort der Polizei auf meine Beschwerde nicht nur eine juristische Taktik, sondern Teil und Beleg des strukturellen Problems: Die Rechte mündiger Bürger:innen werden ignoriert oder verletzt und belegbare Fakten selbst in juristischen Verfahren einfach geleugnet.“
„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit beinhaltet das Recht, zu entscheiden, an welcher Versammlung man – ggf. auch opponierend – teilnehmen möchte. Weil die Maßnahme der Rosenheimer Polizei also einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, besteht hier ein qualifiziertes Feststellungsinteresse“, erläutert Antonella Giamattei, Anwältin des Klägers. „Versammlungen in Rosenheim, insbesondere gegen die AFD, wurden in der Vergangenheit immer wieder durch die Polizei versammlungsrechtlich stark beschränkt und in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen. Wir haben Klage bei Gericht eingereicht, um feststellen zu lassen, dass der beschriebene Eingriff jedenfalls rechtswidrig war, damit mein Mandant sein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf politische Meinungsäußerung in Zukunft vollständig nutzen kann.“
Die juristischen Maßnahmen werden unterstützt vom Bündnis „Versammlungsrecht Rosenheim“, bestehend aus DIE LINKE. Kreisverband Rosenheim, der Münchner Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V., Attac Rosenheim, Fridays for Future Rosenheim, Offenes Antifaschistisches Plenum Rosenheim, noROpression und noAfD – Bündnis gegen rechte Hetze.
Auf Anfrage senden wir Ihnen die Klageschrift zu.
Für Rückfragen: Senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@versammlungsrecht-rosenheim.de.
Unser Pressesprecher Julian Schneiderath wird Sie kontaktieren.