Vor Gericht gehören die Kriegstreiber –
Nicht der Widerstand gegen sie!
Veröffentlicht von Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung am 30. Mai 2023
Wegen der Proteste gegen die NATO Sicherheitskonferenz 2022 in München wird eine Antimilitaristin vor Gericht gezerrt. Ihr wird vorgeworfen sich gegen einen Angriff der Polizei auf den Lautsprecherwagen des antikapitalistischen Blocks gewehrt zu haben.
Kurz vor der Eskalation des Ukraine Kriegs demonstrierten an diesem Tag tausende Menschen gegen die Kriegspolitik der NATO in München. Die Demo wurde von unzähligen Polizist:innen umzingelt und ihre Außenwirkung damit eingeschränkt. Währenddessen konnten sich die im Luxushotel Bayrischer Hof verschanzten Verantwortlichen für Krieg, Leid und Elend als Garanten von „Sicherheit“ inszenieren.
Zu diesen Verantwortlichen gehört auch der deutsche Staat. Mit seinem Polizeiaufgebot zeigt er in München jährlich eindrücklich wo er steht: Nicht auf der Seite der Menschen, die für eine friedliche Welt jenseits von Unterdrückung und Ausbeutung kämpfen. Sondern auf der Seite der Kriegstreiber, Unterdrücker und Ausbeuter.
Als NATO-Mitglied ist er selbst Kriegspartei im Ukraine-Krieg. Dieser Krieg wird genutzt als Rechtfertigung, um die schon lange bestehenden Pläne widerstandslos durchzusetzen. Konkret für massive Aufrüstungsprogramme um bei kommenden Kriegen die eigenen kapitalistischen Interessen durchsetzen zu können.
Das repressive Vorgehen des Staates gegen die antimilitaristische Bewegung ist also kein Zufall. Vielmehr ist es die logische Konsequenz der aktuellen gesellschaftlichen Situation. Mit der Wirtschaftskrise, dem Krieg und der wachsenden sozialen Unmut in der BRD steigt das Potential, dass Menschen sich gegen diese Missstände auf der Straße wehren. Mit verschiedenen Maßnahmen versucht die BRD diese inneren Widersprüche zu unterdrücken. Neben den (auch erfolgreichen) versuchen, die inneren Widersprüche gegen den äußeren Feind Putin, ruhen zu lassen, geht der Staat mit Repression gegen fortschrittliche Bewegungen vor.
Vor einigen Jahren hat der Staat mit dem §114 sich ein neues Werkzeug gegen Bewegungen auf der Straße geschaffen. Der kleinste Widerstand gegen „Vollstreckungsbeamte“ kann nun ohne Probleme als „tätlicher Angriff“ verurteilt werden und sieht eine Mindeststrafe von 3 Monaten Haft vor. Dass der Paragraph kurz vor dem G20-Gipfel 2017 eingeführt wurde macht dessen politischen Nutzen klar: Protestbewegungen und jegliches Verhalten, das widerständig ist, soll kriminalisiert werden. Die Polizei erlangt durch diverse Gesetzesverschärfungen immer mehr Befugnisse und kann dadurch rabiater vorgehen, mit dem Wissen, dass sie vor Kritik geschützt sind durch ebendiese Gesetze.
Eine starke klassenkämpferische Bewegung gegen die Kriegspolitik der Regierung kann eine große Gefahr für den kapitalistischen Staat darstellen. Um zu verhindern, dass so eine Bewegung erst entstehen kann, soll diese im Keim erstickt werden. Deshalb werden Proteste gegen die NATO angegriffen, deshalb werden alle Stimmen gegen den Krieg als „Putinismus“ abgetan und auch deshalb sitzt unsere Genossin vor Gericht.
Die Genossin wurde bereits wegen Aktionen gegen den G20 Gipfel in Hamburg und einer Kundgebung für die Auflösung des KSK zu einer mehrjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weswegen bei ihr eine Haftstrafe im Raum steht.
Für uns ist klar, dass wir hinter unserer Genossin stehen. Vor Gericht gehören die Kriegstreiber und nicht der Widerstand gegen diese! Zeigen wir der Genossin, dass sie nicht alleine ist. Denn Getroffen hat es zwar sie – gemeint sind aber wir alle!