Die Repression gegen Aktivist*innen, die auf Demonstrationen Fahnen der YPG und YPJ zeigten, nimmt kein Ende. Erneut bekam eine Müchner Aktivistin einen Strafbefehl zugeschickt, nachdem sie auf einer Demo gegen den türkischen Angriffskrieg in Afrin 2018, eine YPJ-Fahne trug. Der Vorwurf lautet „Zuwiderhandlung gegen Verbote des Vereinsgesetzes“. Die Begründung: Die getragene YPJ-Fahne stelle ein Kennzeichen dar, welches von der PKK usurpiert wurde. Die Aktivistin nahm den Strafbefehl nicht an. In Folge findet am 26. August der Prozess am Münchner Amtsgericht statt.
Zeigt euch solidarisch und besucht den Prozess!
Montag, 26. August 2019
10 Uhr
Sitzungssaal A219, 2. Stock
Nymphenburgerstr. 16