28. November 2020 – Über 300 Menschen gingen am gestrigen Freitagabend in München auf die Straße, um anlässlich des Auftakts der „Rondenbarg-Prozesse“ ein Zeichen gegen staatliche Repression und für ein solidarisches Miteinander zu setzen. Die Demonstration war Teil des heutigen Aktionstags unter dem Motto „Gemeinschaftlicher Widerstand“ zu dem sich ein Bündnis aus über 100 Gruppen aus Deutschland und der Schweiz zusammengeschlossen hat. Mit verschiedenen Aktionen soll auf die massiven Grundrechtseinschränkungen, die andauernden Verschärfungen der Straf- und Verwaltungsgesetze und die Repression während und nach dem G20 Gipfel in Hamburg 2017 aufmerksam gemacht werden.
Solidarität als Antwort auf Repression
Organisiert hatte die Demonstration ein Bündnis aus Münchner Gruppen und Aktivist*innen. Ausgehend vom Marienplatz lief der Demonstrationszug zum Innenministerium. In Redebeiträgen und persönlichen Berichten sprachen Aktivist*innen eindrücklich von der erlebten Gewalt sowie der staatlichen Repression vor, nach und während der Gipfeltage in Hamburg im Sommer 2017. Wie damals in Hamburg ging das Sicherheitsrisiko bei der Demonstration gestern nicht von den Demonstrierenden sondern von der Polizei aus. Die eingesetzten Kräfte begleiteten die Spitze der Demonstration in einem „Wanderkessel“ und verhinderten so, dass Teilnehmer*innen die nötigen Abstände einhalten konnten. „Repression soll einschüchtern und abschrecken, was sich gestern jedoch wieder einmal gezeigt hat war, dass der Druck, den die Sicherheitsbehörden auf uns ausüben, nur dazu führt, dass wir enger zusammenrücken und füreinander da sind.“ sagt Olivia Kölle, Sprecherin der Roten Hilfe München. „Diese gelebte Solidarität führt immer wieder dazu, dass wir gestärkt aus solchen Situationen herausgehen.“
Der Prozess, ein Angriff auf Grundrechte
Am 3. Dezember 2020 startet der erste Prozess im „Rondenbarg-Komplex“ gegen fünf junge Angeklagte am Landgericht in Hamburg. Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg von einer Sondereinheit der Polizei ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dem Einsatz verletzten die Beamt*innen mehrere Aktivist*innen teilweise schwer.
Die Anklage sieht nicht vor, individuelle, strafbare Handlungen nachzuweisen, vielmehr soll laut Staatsanwaltschaft, allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genügen, um sie zu verurteilen. „Es geht bei diesen Prozessen um nichts weniger als das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Sollte sich die Rechtsauffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft durchsetzen, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit hohen Kriminalisierungsrisiken verbunden.“ sagt Olivia Kölle von der Münchner Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V. Die Prozesse am Hamburger Landgericht sind nicht öffentlich, da es die jüngsten Beschuldigten für das Pilotverfahren ausgewählt hat. „Umso wichtiger ist es auf der Straße zu zeigen, dass wir genau hinsehen werden, was und wie in diesem Gerichtssaal verhandelt wird.“ so Kölle weiter.
Die Rote Hilfe e. V. hat eine Unterstützungskampagne ins Leben gerufen, um die Angeklagten strukturell und finanziell zu unterstützen: https://rhmuc.noblogs.org/spendet-fuer-die-g20-angeklagten/
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