Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Am Montag, den 5. Juli 2021 wird wieder einmal eine Genossin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vor Gericht gezerrt. Der Vorwurf ist der Lieblingsparagraf der Münchner Staatsanwaltschaft, wenn es um die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland geht. Mit tausenden Ermittlungsverfahren und hunderten Anzeigen versuchten diese in den letzten Jahren die Solidarisierung mit den kurdischen Selbst- und Frauenverteidungskräften (YPG/YPJ) zu kriminalisieren.

Dieser Angriff ist durch unermüdliche Aktionen und dem Willen der Betroffen, auch vor Gericht nicht klein bei zu geben, ins Leere gelaufen. Trotz dieser Schlappe verfolgt die Münchner Staatsanwaltschaft aber immer noch zahlreiche andere Symbole und Bilder der kurdischen Freiheitsbewegung. In diesem Falle geht es um die Forderung „Freiheit für Öcalan“ und das Zeigen seines Porträts.

Abdullah Öcalan ist seit 2001 also politischer Gefangener in der Türkei inhaftiert. Dass allein die Forderung seiner Freilassung unter Strafe gestellt werden soll, zeigt, wie sich die deutsche Justiz zum willentlichen Helfer des Erdogan-Regimes macht.

Trotz der stark beschränkten Besucher*innenplätze im Gerichtssaal wollen wir unsere Genossin nicht alleine vor der Klassenjustiz lassen. Kommt deshalb am 5. Juli um 9:15 Uhr vor das Amtsgericht München, um die Genossin zu unterstützen und dem Repressionsapparat zu zeigen, dass sie uns nicht kleinkriegen werden!

  • 05.07.2021, 09:15 Uhr
  • Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16
  • Sitzungssaal A127
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