PM: Es bleibt spannend um die Autobahn-Kletterer der IAA

Pressemitteilung der Aktivist*innen der Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA 2021:

München, 2. Januar 2022 11:00 Uhr – Im Zusammenhang mit einer Autobahn-Kletter-Aktion während der Internationalen Automobilausstellung (IAA) 2021 in München bleibt es spannend. Für die Angeklagten, die sich über der A96 an eine Brücke gehängt hatten, steht nun der Hauptverhandlungstermin im Strafverfahren fest. Doch die Widersprüche im Vorgehen der Behörden häufen sich und die Konsequenzen für die Beschuldigten sind weiter unklar.

Sie hängten sich während der IAA an eine Brücke über der A96, verbrachten vier Tage im Gefängnis, bevor ein Urteil des Landgerichtes Landshut zu ihrer „sofortigen Entlassung“ führte, und sollten nach Antrag der Staatsanwaltschaft München II von einem Schöffengericht zu zwei bis vier Jahren Haft verurteilt werden.
Angeklagt: Mirjam Herrmann (25) und Kim Schulz (25), die sich an die Brücke gehängt hatten, sowie Susanne Egli (39), mitangeklagt, da sie Fotos von der Aktion gemacht haben soll.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hielt eine Haftstrafe jedoch für deutlich übertrieben, lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab und verwies das Verfahren an den Einzelrichter.

Nun steht der Hauptverhandlungstermin fest: Heute in genau zwei Monaten – am 2. März 2023 um 9:00 Uhr – soll vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verhandelt werden.

Interessant dabei ist, dass es nicht die einzige Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA war. Über mehreren Autobahnen hingen am Tag der Eröffnung der Ausstellung Menschen mit Bannern gegen die ungerechte, klimaschädliche und nur für Autos ausgelegte Verkehrspolitik.

Es wurde nicht gegen alle Beteiligten so hart vorgegangen wie gegen Herrmann, Schulz und Egli: Die Staatsanwaltschaft München I stellte die Verfahren bei einer quasi identischen Aktion am selben Tag nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Übersetzt heißt das Einstellung mangels Anlass zur Anklage – ein Freispruch durch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft München I sieht das Vorgehen der Demonstranten als völlig legal an, während die Staatsanwaltschaft München II Haftstrafen beantragt.

Mirjam Herrmann zum Verfahren: „Der Staat scheint nicht zu wissen, was er mit uns machen soll. Ich lese aus dem widersprüchlichen Vorgehen vor allem eines: Verzweiflung. Das ist verständlich. Denn es ist schwer zu rechtfertigen, hart gegen protestierende Bürger:innen vorzugehen, wenn so klar ist, wer hier die Erwachsenen im Raum sind. Wir wissen nicht, was passieren wird. Aber eines wissen wir: Auch über ein Jahr nach der IAA hat immer noch niemand Verantwortung übernommen. Wir rasen immer noch ungebremst Richtung Klimakollaps.“

 

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