Unsere Genoss*innen rufen zur solidarischen Prozessbegleitung und Kundgebung vor dem Gericht am 13. April auf:
„Am 1. Mai 2022 fand das zweite Mal in Folge nach der traditionellen Gewerkschaftsdemonstrationen eine revolutionäre 1. Mai Demonstration in München statt. Gemeinsam kämpfen wir an diesem Tag seit über 130 Jahren gegen die Ausbeutung unserer Klasse, für den Sturz des Kapitalismus und den Aufbau des Sozialismus. Schon immer hat der Staat versucht diesen Kampf mit Gewalt und Repression niederzuwerfen. Bis heute hat er unseren Widerstand nicht gebrochen. Auch letztes Jahr konnte die bewaffnete Staatsmacht unsere Demonstration, trotz massiver Versuche, nicht zerschlagen. Jetzt zerren sie uns vor Gericht. Für uns ist klar: Der Staat begegnet uns mit Repression, weil wir ihn treffen. Würde er nicht auf uns reagieren, wäre unser Kampf für ihn bedeutungslos. Immer wenn Menschen zusammenstehen und als Klasse für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung kämpfen, stellen wir eine Gefahr für die Herrschenden dar. Unser Zusammenschluss ist nicht nur auf den 1. Mai beschränkt. Wir stehen solidarisch zu unseren Genoss:innen, die jetzt stellvertretend für uns alle vor Gericht gebracht werden.
Nachdem das erste Urteil bei einer Genossin nun rechtsgültig ist und der zweite Prozess auf unbestimmt verschoben wurde, ziehen sie jetzt kurz vor dem diesjährigen Arbeiter:innenkampftag unseren damaligen Anmelder unter dem Vorwand „Widerstand“ vor Gericht. Am Mittwoch, den 13.04.2023, findet um 9:00 Uhr seine Verhandlung im Amtsgericht München (Nymphenburger Straße 16) statt. Lassen wir ihn nicht allein. Kommt um 8:15 Uhr zur Kundgebung und danach mit in den Gerichtssaal zur solidarischen Prozessbegleitung!