Grußwort des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V. zum 18. März

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Genoss*innen,

in diesem Jahr setzen wir zum 18. März, dem Kampftag für die Freiheit aller politischen Gefangenen, den Fokus auf „Schikanen im Knast und Widerstand dagegen“.

Weltweit werden linke Aktivist*innen eingesperrt, weil sie sich den herrschenden kapitalistischen Zuständen widersetzen. Einmal in Haft, gibt es eine Vielzahl an Willkürmaßnahmen gegen unsere Gefangenen. Das Ziel ist überall das Gleiche: Sie sollen gequält, misshandelt und gebrochen werden, damit sie ihre politische Identität preisgeben und vom Kampf für menschenwürdige Verhältnisse ablassen.

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Soli-Barrio-Abend zum Tag der politischen Gefangenen

Am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, findet eine Veranstaltung im Barrio Olga Benario in München statt:

„Am 18. März 1871 begann die Pariser Kommune. Ein Versuch von unten selbst zu regieren. Im Kampf um die Verteidigung dieser starben ca. 30.000 Menschen und etwa 40.000 wurden inhaftiert. In Erinnerung an die damals kämpfenden Genoss:innen, die viel im Kampf für eine bessere Welt aufs Spiel setzten ist heute der 18. März der Tag der politischen Gefangenen. Und auch heute ist die staatliche Repression nicht weniger geworden. Die Antifas Jo, Dy, Findus und Lina sitzen im Knast. Die kurdische Bewegung hat unzählige Hevals hinter Gittern und auch andere Bewegungen werden immer wieder mit der Staatsmacht konfrontiert. Für sie alle wollen wir einen Soli-Abend im Barrio Olga Benario diesen Samstag machen. Wir wollen Briefe an die Inhaftierten schreiben, gemeinsam mit Spielen Spenden sammeln, Soli-Cocktails trinken und diesen Abend kollektiv verbringen.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

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PM: Erneute Repressionsangriffe in Sachsen und Thüringen: Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist*innen

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V.

Heute, am 15. März 2023, kam es zu einem erneuten Angriff der Repressionsbehörden gegen linke Aktivist*innen: In Jena und Leipzig durchsuchten maskierte Polizeibeamt*innen ab sechs Uhr morgens gleichzeitig insgesamt acht Wohnungen von Antifaschist*innen.

Die mehrstündige Razzia, bei der es zu umfangreichen Beschlagnahmungen kam, fand im Rahmen eines gemeinsamen Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie der Landeskriminalämter Sachsen und Thüringen statt. Rund um die durchsuchten Gebäude waren martialische Polizeieinheiten im Einsatz, die in Leipzig sogar mit Maschinenpistolen bewaffnet waren und die Passant*innen und Beobachter*innen kontrollierten. Den sieben Betroffenen wird vorgeworfen, Mitte Februar an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Vier weitere beschuldigte Antifaschist*innen sitzen in Ungarn in Haft.

„Wieder einmal überziehen die staatlichen Repressionsorgane Antifaschist*innen mit medienwirksam inszenierten Großeinsätzen. Mit den heutigen Hausdurchsuchungen soll ganz offensichtlich die gesamte antifaschistische Bewegung eingeschüchtert werden. Dass die martialische Razzia ausgerechnet am 15. März, dem Internationalen Tag gegen Polizeigewalt stattfindet, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir protestieren ganz entschieden gegen die anhaltende Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen.“

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Üben für den Polizeistaat? Massive staatliche Angriffe gegen Antifaschist*innen in Augsburg

PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe:

Sind die bayerischen Repressionsbehörden ohnehin für ihre massiven Attacken gegen linke Bewegungen bekannt, versucht die Stadt Augsburg seit Monaten, Spitzenreiterin zu werden. Einen neuen Höhepunkt der staatlichen Verfolgungsmaßnahmen stellte die mehrstündige Razzia beim Offenen Antifa-Treffen am 1. März 2023 dar, gefolgt von brutalen Polizeieinsätzen gegen die Protestdemonstration am 5. März.

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Heilbronn: Haftstrafe für Klimaaktivist*innen

PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe:

fridays for futureAm Montag wurde erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaktivist*innen ausgesprochen, die sich aus Protest gegen die herrschende Klimapolitik auf eine Straße geklebt haben. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte fünf Aktivist*innen zu Geld- und Haftstrafen. Zwei von ihnen wurden zu zwei bzw. drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Die harten Urteile sind durch das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ ermöglicht worden. In Heilbronn wird die Eignung solcher Verfahren in einem Modellprojekt getestet. Zu Lasten der Angeklagten können Prozesse dadurch schneller mit einem Urteil beendet werden. Die Möglichkeiten, die Verteidigung selbst zu wählen, werden ebenso beschnitten wie die Aufklärung vorgelegter Beweise. Darum stehen diese Verfahren berechtigterweise in der Kritik.

Nach der Urteilsverkündung beteiligten sich die Angeklagten erneut an Klimaprotesten auf einer Straße in Heilbronn.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. sieht politische Gründe für das Urteil. „Statt mit aller Konsequenz gegen die Erderwärmung vorzugehen, kämpft der Staat mit voller Härte gegen die, die sich den Ursachen der Klimakrise in den Weg stellen. Die Justiz wird in ihren Urteilen gegen die Klimabewegung immer enthemmter. Nachdem Klimagruppen schon als kriminelle Vereinigungen verfolgt werden, wird nun sogar zu Haftstrafen gegriffen.“

Sommerfeld erklärt die Solidarität mit den von Repression betroffenen Aktivist*innen. „Mit immer neuen Angriffen wollen die Repressionsbehörden die Klimabewegung schwächen – doch das wird ihnen nicht gelingen. Wir als Rote Hilfe e. V. stellen diesen Angriffen unsere Solidarität entgegen: Wir unterstützen die Klimaaktivist*innen, die von staatlicher Repression betroffen sind. Wir stehen an eurer Seite.“

 

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Polizei stürmt OAT Plenum wegen Kampf gegen AfD!

Am 1. März stürmte die Polizei das Plenum vom OAT in Augsburg. Wir zeigen uns solidarisch mit unseren Genoss*innen und teilen ihr Statement zu den Geschehnissen: 

„Gestern stürmte der Augsburger Staatsschutz samt Bereitschaftspolizei gezielt unser OAT Plenum im Hans-Beimler-Zentrum, als wir gerade beginnen wollten. In wenigen Sekunden standen in und um das Zentrum dutzende Polizist*innen, welche uns mit mehreren Kameras filmten und uns anschrien unsere Hände hochzuhalten. Stundenlang saß man ohne ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss und ohne die Möglichkeit einen Anwalt anzurufen fest, während eine Person nach der anderen alleine draußen durchsucht wurde. Von ausnahmslos allen Anwesenden wurden technische Gegenstände wie Handy und Laptop beschlagnahmt, bevor schlussendlich auch das Hans-Beimler-Zentrum durchsucht wurde.

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PM: IAA-Autobahnkletternde am Donnerstag vor Gericht

Pressemitteilung der Aktivist*innen der Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA 2021:

München, 28.02.2023 – Drei AktivistInnen müssen sich im Zusammenhang mit einer Kletteraktion während der IAA 2021 am kommenden Donnerstag, den 02.03.23, ab 9:00 Uhr vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Stadelbergerstr. 5, Sitzungssaal 120, 1.Stock) verantworten. Eine von Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff, einem Professor von zwei der Angeklagten an der Universität Passau, angemeldete Solidaritätskundgebung, die die Aktion bei der IAA 2021 symbolisch am gleichen Ort nachstellen sollte, wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck im Vorfeld verboten. Die Angeklagten werden für Anfragen vor dem Prozess ab 8:15 Uhr, sowie nach dem Prozess, für Fragen und Interviews zur Verfügung stehen.

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G7: Aktivist wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot verurteilt | Prozesserklärung

Am 16.2.23 wurde ein Aktivist vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt, obwohl sich die einzigen wirklichen Beweise auf die Aussage eines Zivilbeamten beschränken.

Wir teilen die Prozesserklärung des Aktivisten:

„Der Einsatz der Polizei während des G7-Gipfels 2022 auf Schloss Elmau wurde im Vorfeld auf 147 Millionen Euro geschätzt. Tausende Polizeikräfte waren im Einsatz.

Öffentlich wurde das als notwendige Absicherung verkauft – praktisch war es jedoch klar als Einschüchterung und Abschreckung für Menschen erkennbar, die ihr verfassungsrechtliches und grundlegend demokratisches Recht der Versammlungsfreiheit nutzen wollten.

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Veranstaltung am 23.2.: Gemeint sind wir alle – Veranstaltung zum 129(a)-Verfahren in Hamburg

Eine Veranstaltung von „Antikapitalistische Linke München (alm)“:

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg Ermittlungen gegen mutmaßliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“). Offensichtlich wurde dies durch Hausdurchsuchungen gegen 24 Genoss*innen im August des Jahres.

Die hierdurch bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Einzelne reichen von der Teilnahme an einzelnen Demonstrationen bis hin zur Zurechnung beliebiger militanter Aktionen in Hamburg. Abseits der einzelnen Bausteine des Ermittlungskonstrukts wird dem Roten Aufbau als Organisation vorgeworfen, die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen und durch den Sozialismus ersetzen zu wollen. Dieser Vorwurf offenbart den Kern einer gegen linke Strukturen gerichteten Gesinnungsjustiz.

 

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund der Paragrafen 129 haben, werden auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der Angeklagten. Die bekannt gewordenen, willkürlichen Ermittlungskonstrukte legen nahe, dass problemlos weitere Teile der Linken in Hamburg und darüber hinaus in das Verfahren einbezogen sind.

Auf den Veranstaltungen berichten Betroffene und Aktivist*innen des Solidaritätskreis „Standhalten – Gemeint sind wir alle“ und teilweise auch Ortsgruppen der Roten Hilfe über den allgemeinen Charakter und Ziele der Paragrafen 129, die Tradition der Kriminalisierung linker Strukturen sowie den aktuellen Stand des Verfahrens gegen mutmaßliche Aktivist*innen des Roten Aufbaus.

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PM: Stuttgarter Unrechtsprechung geht in die zweite Runde: Berufung im „Krawallnacht“-Prozess ab 2. Februar

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe:

Am 24. Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Stuttgart einen linken Aktivisten in einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außer verschiedener antifaschistischer Aktivitäten war der Genossen beschuldigt worden, an der „Stuttgarter Krawallnacht“ beteiligt gewesen zu sein. Nun steht der Berufungsprozess bevor, der am 2. Februar startet.

Seit der „Krawallnacht“, als sich am 21. Juni 2020 die Wut über die schikanösen und rassistischen Polizeikontrollen in der Stadt entlud, gehen die Stuttgarter Repressionsbehörden mit willkürlichen und drakonischen Strafen gegen alle vor, denen sie eine Teilnahme daran unterstellen. Zudem nutzen sie die Chance, linke Aktivist*innen zu kriminalisieren, indem sie sie ebenfalls mit diesen Vorwürfen überziehen.

In diesem Zusammenhang hatte das Amtsgericht Stuttgart Ende Oktober zwei skandalöse Urteile über drei Jahren und neun Monate sowie über drei Jahre und zwei Monate Haft gegen zwei Genossen verhängt. Der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz zeigte sich auch in einem dritten Prozess, als am 17. Januar 2023 eine weitere linke Aktivistin zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Alle drei Prozesse basierten auf fragwürdigen Gutachten, illegalen Videoaufnahmen fragwürdiger Qualität und Indizien; ernstzunehmende Beweise und Zeug*innenaussagen konnten die Ermittler*innen hingegen nicht aufbringen. Stattdessen verwies das Gericht auf die politische Überzeugung der Angeklagten, die strafverschärfend gewertet wurde.

„In Stuttgart wüten die Repressionsbehörden seit Jahren gegen linke Aktivist*innen. Mit Jo, Dy und Findus sitzen bereits drei Antifaschisten hinter Gittern, und offenbar kennt die reaktionäre Wegsperroffensive keine Grenzen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Es ist dringend notwendig, den Prozess kritisch zu begleiten und auch mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Das Treiben der Justiz darf nicht einfach ignoriert werden. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen!“

Der Berufungsprozess beginnt am 2. Februar 2023 um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart. Bereits um 8 Uhr beginnt eine Kundgebung solidarischer Unterstützer*innen. Weitere Termine sind für den 7., 9. und 16. Februar 2023 angesetzt.

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