Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung!

Der Prozess gegen den 2022 in Nürnberg festgenommenen kurdischen Politiker Tahir Köçer beginnt am 8. Januar am OLG München (alle Verhandlungstermine siehe unten).

Wir rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf!

via Azadi:

Der kurdische Aktivist (59) wurde am 22. Dezember 2022 im Zuge von Durchsuchungen des Medya Volkshauses in Nürnberg und von Privatwohnungen festgenommen und kam aufgrund  eines Haftbefehls des OLG München in Untersuchungshaft in die JVA München-Stadelheim.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft ihm vor, von Mai 2017 bis Juni 2021 Co-Vorsitzender der Konföderation kurdischer Vereine, KON-MED, gewesen und damit  fest in die kurdischen Strukturen eingebunden gewesen zu sein. Dies  belege auch seine Funktionen als PKK-Gebietsleiter für Nürnberg und gleichzeitig als Regionsverantwortlicher für die PKK-Region Bayern.  Er habe Kontakt zu PKK-Aktiven und teilweise auch Kadern gepflegt, Veranstaltungen wie Newroz-Feiern oder Demonstrationen sowie Fahrten dorthin organisiert, Spendensammlungen koordiniert oder Streitfälle geschlichtet.

Da diese eigentlich normalen Tätigkeiten eines politischen Aktivisten von der bundesdeutschen Politik, den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz als „terroristische“ Handlungen kriminalisiert  werden, ist auch Tahir Köcer nach § 129a und 129b StGB angeklagt. Damit wird er beschuldigt, in einer Vereinigung aktiv gewesen zu sein, deren Zwecke darauf ausgerichtet sei, „Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu begehen“. Nicht der türkische Staat, der über Grenzen hinweg seit Jahrzehnten einen blutigen Krieg gegen Kurdinnen und Kurden führt, wird des Terrorismus bezichtigt, sondern jene, die sich gegen ihre Vernichtung zur Wehr setzen. Dass die kurdische Freiheitsbewegung diesen Widerstand  in Europa einzig mit politischen Mitteln leistet, hat das höchste belgische Gericht – der Kassationshof in Brüssel –  in seinem wegweisenden Urteil vom  28. Januar 2020 festgestellt.

Wie die meisten Angeklagten,  wird auch Tahir Köcer keiner individuellen Straftat bezichtigt. Vielmehr setzt er sich seit vielen Jahren konsequent  für die politischen und kulturellen Anliegen der Kurd:innen ein, auch als Mitglied des in Brüssel ansässigen Kurdistan Nationalkongresses (KNK).

Die nach § 129b StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung hat das Bundesjustizministerium am 6. September 2011 erteilt.

Nach der Prozesseröffnung sind die weiteren Termine:

Donnerstag, 11. Januar
Dienstag, 16. Januar
Donnerstag, 18. Januar,
Dienstag, 23. Januar, 10:00 Uhr
Mittwoch, 24. Januar, 10:00 Uhr und
Dienstag, 30. Januar

Die Verhandlungen finden jeweils um 9:00 Uhr (mit vorstehenden Ausnahmen), in Saal B 275, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Str. 16, statt.

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