Das Kammergericht Berlin entscheidet dieser Tage über die Auslieferung von Maja T. Ein Auslieferungshaftbefehl für das Verfahren in Ungarn besteht bereits. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, im Februar 2023 an Angriffen und Körperverletzungshandlungen in Budapest gegen Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Neonazis aus ganz Europa versammelten sich dort zum “Tag der Ehre”.
Die Bundesanwaltschaft hält weiterhin die Auslieferung von Maja, einer non-binären Person, „nicht für offensichtlich unzulässig“. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse bestünden nicht, obwohl das Kammergericht selbst festgestellt hat, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“ und „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“ folgt.
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