
Unsere Genoss*innen rufen zur solidarischen Prozessbegleitung und Kundgebung vor dem Gericht am 13. April auf:
„Am 1. Mai 2022 fand das zweite Mal in Folge nach der traditionellen Gewerkschaftsdemonstrationen eine revolutionäre 1. Mai Demonstration in München statt. Gemeinsam kämpfen wir an diesem Tag seit über 130 Jahren gegen die Ausbeutung unserer Klasse, für den Sturz des Kapitalismus und den Aufbau des Sozialismus. Schon immer hat der Staat versucht diesen Kampf mit Gewalt und Repression niederzuwerfen. Bis heute hat er unseren Widerstand nicht gebrochen. Auch letztes Jahr konnte die bewaffnete Staatsmacht unsere Demonstration, trotz massiver Versuche, nicht zerschlagen. Jetzt zerren sie uns vor Gericht. Für uns ist klar: Der Staat begegnet uns mit Repression, weil wir ihn treffen. Würde er nicht auf uns reagieren, wäre unser Kampf für ihn bedeutungslos. Immer wenn Menschen zusammenstehen und als Klasse für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung kämpfen, stellen wir eine Gefahr für die Herrschenden dar. Unser Zusammenschluss ist nicht nur auf den 1. Mai beschränkt. Wir stehen solidarisch zu unseren Genoss:innen, die jetzt stellvertretend für uns alle vor Gericht gebracht werden.
Nachdem das erste Urteil bei einer Genossin nun rechtsgültig ist und der zweite Prozess auf unbestimmt verschoben wurde, ziehen sie jetzt kurz vor dem diesjährigen Arbeiter:innenkampftag unseren damaligen Anmelder unter dem Vorwand „Widerstand“ vor Gericht. Am Mittwoch, den 13.04.2023, findet um 9:00 Uhr seine Verhandlung im Amtsgericht München (Nymphenburger Straße 16) statt. Lassen wir ihn nicht allein. Kommt um 8:15 Uhr zur Kundgebung und danach mit in den Gerichtssaal zur solidarischen Prozessbegleitung!
Aktivist*innen wollen Rechtfertigungsgründe offensiv vortragen: „Wenn die Regierenden versagen in Sachen Klimaschutz und Verkehrswende, braucht es provokante Aktionen!“
Am Montag wurde erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaktivist*innen ausgesprochen, die sich aus Protest gegen die herrschende Klimapolitik auf eine Straße geklebt haben. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte fünf Aktivist*innen zu Geld- und Haftstrafen. Zwei von ihnen wurden zu zwei bzw. drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
„Gestern stürmte der Augsburger Staatsschutz samt Bereitschaftspolizei gezielt unser OAT Plenum im Hans-Beimler-Zentrum, als wir gerade beginnen wollten. In wenigen Sekunden standen in und um das Zentrum dutzende Polizist*innen, welche uns mit mehreren Kameras filmten und uns anschrien unsere Hände hochzuhalten. Stundenlang saß man ohne ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss und ohne die Möglichkeit einen Anwalt anzurufen fest, während eine Person nach der anderen alleine draußen durchsucht wurde. Von ausnahmslos allen Anwesenden wurden technische Gegenstände wie Handy und Laptop beschlagnahmt, bevor schlussendlich auch das Hans-Beimler-Zentrum durchsucht wurde.



