Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 20.03.2020 eine als „Ausgangsbeschränkung“ bekannte Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird unter anderem angeordnet, dass Menschen einen Mindestabstand einzuhalten haben, Gastronomiebetriebe untersagt werden, der Besuch von
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verboten wird und vor allem, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist.
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