Bundesweite Soli-Demo am 20. Januar 2024 in Hamburg!

Gemeinschaftlicher WiderstandGemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression!
Versammlungsfreiheit verteidigen!
Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.
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Festnahme eines italienischen Genossen mit drohender Abschiebung nach Ungarn im Budapest-Ermittlungskomplex – Aufruf zur Solidarität und zur Organisierung von Kundgebungen vor italienischen Konsulaten!

Am Dienstag, 21.11.2023, wurde Gabriele in Mailand von den örtlichen Carabinieri verhaftet. Er wartet gegenwärtig im Hausarrest auf seine Auslieferungsanhörung. Grundlage der Festnahme war ein von Ungarn ausgestellter europäischer Haftbefehl. Dem Genossen wird vorgeworfen, an den Auseinandersetzungen mit Faschisten rund um den „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein.
Die ungarischen Behörden werfen den Betroffenen neben diversen Körperverletzungsdelikten bzw. deren Vorbereitung auch die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ vor. Dabei soll es sich um dieselbe Vereinigung wie im Antifa Ost-Verfahren handeln, welche ihren Schwerpunkt in Leipzig gehabt haben soll und deren angebliche Existenz im vergangenen Mai erstmals von einem Gericht als erwiesen angesehen wurde.
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TU München untersagt Anstellung wegen Kapitalismuskritik – Diskussionsabend zur ver.di Klage 30. November 2023

Wie frei ist Bayerns Wissenschaft? Ein aktueller Fall zeigt: Die Zeit der Berufsverbote ist nicht vorbei. Die TU München geht sogar soweit, Menschen, die Kritik an der bestehenden Gesellschaft äußern, als Verfassungsfeinde abzustempeln. Und spricht so Berufsverbote aus! Dagegen klagt nun ein ver.di-Mitglied mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz vor dem Münchner Arbeitsgericht.

Termin: Donnerstag, 30. November, 18:30 bis 20:30
Ort: FATCAT (ehem. Gasteig), Kleiner Konzertsaal, Rosenheimer Straße 5, 81667 München
Eintritt kostenfrei

Referent*innen:
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Bundesjustizministerin a.D.
Rote Hilfe e.V.
TU München ver.di Betriebsgruppe

Ein aktueller Fall zeigt: Die Zeit der Berufsverbote ist nicht vorbei. Eine Professorin der TU München wollte einen Geowissenschaftler als wissenschaftlichen Mitarbeiter an ihrem Lehrstuhl anstellen. Weiterlesen

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Versammlungsfreiheit vor Gericht:  Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Weiterlesen

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Wir sind alle Antifa!

Am 11. Oktober hat die Polizei die Wohnungen von sechs jungen Menschen in Nürnberg durchsucht. Der Vorwurf: Durch das Sprühen von antifaschistischen Graffiti im Großraum Nürnberg sei die Antifa „verherrlicht“ worden. Auf Grundlage dieses Vorwurfs konstruiert die Generalstaatsanwaltschaft München eine kriminellen Vereinigung nach §129.

Seit dem Jahr 2000 wurden in Bayern 22 Menschen und im gleichen Zeitraum bundesweit über 170 Menschen durch Faschist:innen ermordet. In keiner Stadt gab es so viele NSU-Todesopfer wie in Nürnberg.
Aus der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober gingen rechte Parteien mit einem immensen Stimmzuwachs hervor. Angesichts dieser Erfolge verwundert es nicht, dass sich die „Mitte“-Parteien seit Jahren zunehmend rechte Forderungen in die Wahlprogramme schreiben.

Nur drei Tage nach der Landtagswahl tritt die bayerische Polizei Wohnungstüren von Antifaschist:innen ein, fesselt sie und bedroht sie zum Teil mit gezogenen Schusswaffen. Zuvor waren die Beschuldigten und ihr Umfeld monatelang abgehört und überwacht worden – alles wegen ein paar Sachbeschädigungen unbekannter Urheberschaft. Weiterlesen

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Solikreis verurteilt Hausdurchsuchungen gegen mehrere Nürnberger Antifaschist*innen

Am 11. Oktober wurden mehrere Wohnungen von Antifaschist*innen in Nürnberg durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Graffiti. Sie konstruiert eine „kriminelle Vereinigung“ und wirft den Betroffenen vor, sich positiv auf antifaschistische Aktivitäten und Antifaschismus im Generellen zu beziehen. Der Solikreis Nürnberg verurteilt dies als Angriff auf alle Menschen, die sich dem erstarkenden Rechtsruck in der Gesellschaft entgegen stellen. Weiter kritisiert der Solikreis Nürnberg die politisch motivierte Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München.

Die Durchsuchungen vom 11. Oktober fanden statt, da die Generalstaatsanwaltschaft München den Betroffenen vorwirft, sich zu „einem noch nicht ermittelten Zeitpunkt vor dem 05.03.2022“ einer „im Großraum Nürnberg bestehenden kriminellen Vereinigung angeschlossen zu haben“. Dieser schwerwiegende Vorwurf nach StGB §129 wurde den Betroffenen im Konkreten wegen angeblicher Beteiligungen an Graffiti gemacht. Sie sollen sich damit positiv auf antifaschistisches Engagement bezogen haben. Außerdem wird ihnen zu Last gelegt sich zum sog. Antifa-Ost-Verfahren um Lina E. und weiteren verfolgten Antifaschist*innen, innerhalb des bundesweit bekannten Leipziger Komplexes, solidarisiert zu haben. Weiterlesen

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Antirepression während der IAA 2023

Besucht die Seite des Ermittlungsausschusses während der IAA 2023. Hier findet ihr wichtige Informationen, die euch vor, während und nach den Protesten helfen sollen, Veranstaltungstermine (Rechtshilfevorträge), die Erreichbarkeit des EAs im Rechtshilfezelt auf dem Camp, die Nummern weiterer Antirepressionsstrukturen uvm.

Vor und nach den Protesten – Repression mitdenken!

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Was tun wenn´s brennt? Ruhe bewahren! – Antirepressionsvortrag am 31.08.23

 

 

 

 

 

 

 

Rechtshilfe-Vortrag am 31. August um 19:00 Uhr im Kafe Marat

Die IAA steht vor der Tür und wir wollen, dass ihr gut vorbereitet in Aktionen gehen könnt.
Hier erfahrt ihr, welches Verhalten euch auf Demos und Aktionen helfen kann:
Was mitnehmen und was nicht?
Was tun, wenn Leute festgenommen, vorgeladen oder Wohnungen durchsucht werden?
Was sind Chancen und Risiken bei ID-Verweigerung?
Warum lieber nicht mit der Polizei reden, sondern die Aussage verweigern?
Und weitere wichtige Infos, die uns helfen gemeinsam gegen Repression zu stehen!

 

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Nachruf auf unseren Genossen Thomas

Am 15. Juni ist unser Genosse Thomas (Azad Şerge) in Kurdistand gefallen. Er kam durch einen Angriff des türkischen Militärs ums Leben. Vor sieben Jahren hatte er sich den Kämpfer:innen in den Bergen angeschlossen, um für eine bessere Welt zu kämpfen.

 

 

 

 

Aus dem Nachruf von der Perspektive Kommunismus:

https://anfdeutsch.com/aktuelles/perspektive-kommunismus-erinnert-an-gefallenen-internationalisten-thomas-38045

Als er sich der Guerilla anschloss und sich den Kampfnamen Azad Şerger gab, war es keine Flucht vor den Verhältnissen hier und keine Suche nach einer neuen Wahrheit. Er war auf der Suche nach einer Ernsthaftigkeit in den Kämpfen, die er in der deutschen Linken nicht fand. In einem Brief an seine Freund:innen und Genoss:innen in der alten Heimat schrieb er aus den Bergen:
„Dass wir die Vernichtung, die von unserem Boden aus organisiert wird, und welche von Anderen auf fremden, fernen Böden ausgeführt wird, nur zusammen, also gemeinsam vereint zerschlagen können. Nicht nur international vereint, sondern auch in einer Front mitten unter uns. Dass wir uns nicht mehr in sinnlose Flügelkämpfe und Streitereien verstricken dürfen. Denn wer das macht, der/die wird doch nur wieder den wahren Feind und unser Ziel im Dunstschleier der kapitalistischen und imperialistischen Maximierung und Verwertung aus den Augen verlieren. Der/die wird doch nur wieder sich unter das kapitalistische Kommando fügen welches uns, das Subjekt, im Liberalismus erstickt und tötet.“

Viele in unserer Bewegung kannten ihn aus seiner politisch aktiven Zeit in Bayern. Für sie war er Genosse, Freund und Bruder.  Er beteiligte sich u.a. an Protesten gegen Naziaufmärsche, gegen die Münchner Sicherheitskonferenz, an G7 Protesten und an antimilitaristischen Aktionen.

Thomas Leben war politisch und so ist es sein Tod! Sein Tod macht uns wütend und traurig. Unsere Wut und unsere Trauer ist eine kollektive.

In unseren Gedanken und in unseren Herzen sind wir bei seiner Familie, seinen Freund:innen und Genoss:innen, die sein Tod in tiefe Trauer gestürzt hat.

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Demo gegen das PAG am 18. Juni 2023

via Bündnis #noPAG

„5 Jahre sind genug“

Kommt am 18. Juni um 11 Uhr zur Demonstration gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) am Max-II-Denkmal (Maxmonument)

Vor fünf Jahren verabschiedete der bayerische Landtag die gravierende Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (2018). Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für polizeiliche Willkür entschieden erweitert. Seit dem Inkrafttreten des PAGs wurden insbesondere Migrant*Innen ohne juristischen Beistand in Polizeigewahrsam genommen. Ebenfalls wurden Demonstrant*Innen und Klimaaktivist*Innen mehrere Wochen in Präventivhaft (Haft ohne Straftat) genommen. Eine Maßnahme, die von bayerischen Gerichten bereits mehrfach als unverhältnismäßig abgelehnt wurde. Mit der sogenannten „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ stellt das PAG Helfer*Innen bei Großveranstaltungen, Demonstrationen und Streiks unter Generalverdacht. Die Staatsregierung führte mit der PAG-Novelle 2018 durchgehend den unbestimmten Begriff der „drohenden Gefahr“ ein und verlegt damit die weitreichenden Befugnisse der Beamt*innen weit ins sogenannte Tatvorfeld. Die Polizei darf Telefongespräche oder den E-Mail-Verkehr überwachen. Vertrauenspersonen und verdeckt arbeitende Ermittler*Innen können auch bereits bei „drohender Gefahr“, also ohne konkreten Hinweis auf ein strafbares Verhalten, eingesetzt werden und dabei unbemerkt auch online Einblicke in privateste Lebensbereiche erhalten. Vergleichbare Regelungen, z.B. im Polizeirecht von Mecklenburg-Vorpommern, hat das Bundesverfassungsgericht 2022 für verfassungswidrig erklärt. Aber das PAG in Bayern gilt weiter. Das darf so nicht bleiben.

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