PM: Festnahme eines kurdischen Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK

Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.

Am Mittwoch, den 22. Mai 2024, wurde Haci A. auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München im bayerischen Fürstenfeldbruck festgenommen. Dem 50-jährigen Kurden wirft die Strafverfolgungsbehörde Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor, weshalb er sich nach §§ 129a Abs. 1, 129b StGB strafbar gemacht haben soll.

Haci A. ist vor der Verfolgung in seiner Heimat Nordkurdistan durch den türkischen Staat geflohen und lebt seit zwei Jahren in der Bundesrepublik, wo er als Asylsuchender anerkannt wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass er von Anfang 2021 bis Anfang 2023 PKK-Verantwortlicher für den „Raum München“ gewesen sein soll. Er soll Spenden gesammelt, Veranstaltungen und/oder Fahrten zu kurdischen Veranstaltungen organisiert, öffentliche Aufklärung betrieben und Kontakt zu anderen Personen gehalten, Anweisungen gegeben sowie Streit geschlichtet haben. Dies alles sind an sich keine strafbaren Tätigkeiten, sondern durchaus sozial erwünschtes Verhalten. Eine individuelle Straftat wirft ihm die Behörde wie in den meisten § 129b StGB-Verfahren gegen Kurd:innen nicht vor. Der umstrittenen Strafnorm nach soll jedoch allein die mitgliedschaftliche Betätigung in einer Organisation ausreichen, um sich selbst als „Terrorist:in“ strafbar zu machen.

Nach seiner Verhaftung wurde Haci A. dem Haftrichter vorgeführt und in der JVA Kempten in Untersuchungshaft genommen.

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„Was tun wenn´s brennt?“ – Antirepressionsvortrag auf dem Klimacamp

Hier erfahrt ihr, welches Verhalten euch auf Demos und Aktionen helfen kann:
Was mitnehmen und was nicht?
Was tun, wenn Leute festgenommen, vorgeladen oder Wohnungen durchsucht werden?
Warum lieber nicht mit der Polizei reden, sondern die Aussage verweigern?

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 16. Mai – ***Verhandlung wurde vom Gericht abgesagt***

Hier der Aufruf von ReachOut Berlin und KOP Berlin:

Wir erfahren regelmäßig von solidarischen Zeug*innen, die von der Polizei und der Strafverfolgung kriminalisiert werden, wenn sie (rassistische) Polizeigewalt oder (unverhältnismäßige) Polizeieinsätze/-maßnahmen filmen. Nicht selten werden sie auch mit einer Anzeige wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ (§ 201 StGB) kriminalisiert. Wir kritisieren die missbräuchliche Anwendung dieses Paragraphen als klaren Versuch, eine kritische Öffentlichkeit und Zeug*innenschaft zu kriminalisieren. Polizeiliches Handeln im öffentlichen Raum kann keinesfalls als „nicht-öffentlich“ verstanden werden.

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 21. Mai

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung von SIG:

Am 21. Mai 2024 um 9 Uhr muss sich ein Aktivisti vor dem AG München dafür verantworten, dass er sich als Teil der bunten Proteste von blockIAA2023 dem „Weiter so“ der Internationalen Automobilausstellung (IAA) entgegengestellt hat und VW aufs Dach gestiegen ist! Die Anklage lautet auf Sachbeschädigung.

Wir rufen dazu auf, den Betroffenen am 21. Mai 2024 gemeinsam mit uns solidarisch bei seinem Prozess zu begleiten. Ab 8:00 Uhr sind wir mit einer Mahnwache vor dem AG München in der Nymphenburger Straße 16 präsent und freuen uns auf euch.
Pünktlich um 8:45 Uhr werden wir gemeinsam zum Sitzungssaal A219 im 2. Stock gehen und die Betroffene mit unserer Anwesenheit unterstützen. Nach der Verhandlung werden wir bei der Mahnwache einen guten Abschluss finden.

Lasst uns gemeinsam den Angeklagten vor Gericht unterstützen und ihm unsere Solidarität zeigen.

Spendenkampagne von SIG

Weitere Infos findet ihr hier

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Solidaritätskampagne „Für eine Welt ohne Faschisten“ & Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Hier geht es zur Seite der Solidaritätskampagne – Für eine Welt ohne Faschisten

Was ist passiert? 

Am 17.10.2022 fand im „Eine Welt-Haus“ in München der Vortrag „Reise nach Germania – Von Fuxen, Burschen, Alten Herren“. Der Referent  lebte selbst in einer katholischen Verbindung in Hannover. Nach seinem Austritt bewarb er sich zu Recherchezwecken in weiteren Burschenschaften. Der Vortrag fasst seine Erfahrungen zusammen. Er klärt über die rassistische, antifeministische und rechte Ideologie von Burschenschaften auf. Mit seinem Vortrag macht er sich zu ihrem Feind. Dass Internas nach außen dringen, gefällt Burschenschaften gar nicht. Sie schaden ihrem Image als scheinbar neutrale Vereinigung von Studenten. Das gefährdet ihrer weiteren Agitation und damit ihrer Existenz. Mit dem Eintritt in eine Burschenschaft geht auch ein Pakt des Schweigens einher. Ein Bruch bleibt nicht ohne Konsequenzen. Nicht selten werden Aussteiger bedroht oder ihnen nachgestellt.

Wie auch in anderen Städten, in denen der Referent seine Veranstaltung hielt, mobilisierten in München die Burschenschaften zu seinem Vortrag.
Ihr Ziel: Die Veranstaltung stören – den Referenten demütigen – ihn mundtot machen.

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Glückwunsch und Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Mumia Abu-Jamal wird 70 Jahre alt – Rote Hilfe e. V. fordert Freiheit und Gerechtigkeit für den politischen Gefangenen und afroamerikanischen Aktivisten – Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V.:

Am Mittwoch, den 24. April 2024 wird Mumia Abu-Jamal 70 Jahre alt. Über 42 Jahre seines Lebens hat der Journalist, Autor und politische Aktivist hinter Gittern verbracht. Seit Jahrzehnten wird Mumia Abu-Jamal das Recht auf einen fairen Prozess verwehrt, immer wieder werden ihm und seinen Unterstützer*innen Steine in den Weg gelegt, erst im März 2023 wurde wieder einmal unter hanebüchenen Begründungen ein Antrag auf erneute Beweisaufnahme abgelehnt: Die zuständige Richterin sah es als unerheblich an, dass zwei Hauptbelastungszeug*innen die Tat gar nicht gesehen hatten und finanzielle Anreize oder Straferleichterung für ihre Aussagen erhielten. Der politische Wille, Mumia Abu-Jamal ein faires Verfahren und damit die Freiheit zu verwehren, ist nicht zu übersehen. Politisch motivierte Menschenverachtung und Grausamkeit durchziehen auch das Leben im Gefängnis: So wird ihm beispielsweise eine angemessene medizinische Behandlung verweigert. Erst internationaler Druck sorgte in den letzten Wochen dafür, dass Mumia zumindest ein Minimum an notwendiger Behandlung erhielt. Die Linie seitens der Repressionsbehörden scheint klar zu sein: Mumia wird nicht direkt hingerichtet – er stirbt auf Raten hinter Gittern.

Die ganze Pressemitteilung findet ihr hier.

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Grußwort des Bundesvorstands der Roten Hilfe zum Tag der politischen Gefangenen

Liebe Genoss*innen, liebe Freund*innen, liebe Rote Helfer*innen!

Der 18. März ist der Kampftag für die Freiheit aller politischer Gefangenen. Deshalb begrüßen wir die zahlreichen Demonstrationen, Veranstaltungen und Kundgebungen anlässlich dieses wichtigen Tages. Lasst uns nicht müde werden, den politischen Gefangenen oder den von Knast bedrohten Genoss*innen eine Stimme zu geben. Verteilt unsere Sonderzeitung zum 18.3., sprecht mit euren Freund*innen und Kolleg*innen darüber, sammelt Geld für Knast-Konten und schreibt den inhaftierten Genoss*innen.

Und nicht zuletzt: Vergesst sie nicht! Knast trennt uns voneinander – räumlich, aber auch oft gedanklich. Dabei gilt jedoch: Egal ob drinnen oder draußen – wir sind weiterhin eins. Solidarität macht uns stark – als Bewegung, aber auch als Einzelne. Solidarität zu spüren hilft, Knast überstehen zu können. Solidarität zu organisieren schützt uns als Bewegung, schützt aber auch unsere Genoss*innen in den Knästen. Denn das Ziel von Knast ist überall das Gleiche: Aktivist*innen sollen gebrochen werden, damit sie ihre politische Identität aufgeben und ihre Kämpfe beenden. Unser aller Aufgabe ist es, unsere Genoss*innen zu unterstützen und mit allen politischen Mitteln für ihre Freiheit zu kämpfen und die Lebendigkeit der Kämpfe zu erhalten.

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PM: OLG München verurteilt Tahir Köçer wegen Mitgliedschaft in der PKK

Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. vom 15. März 2024

OLG München verurteilt Tahir Köçer wegen Mitgliedschaft in der PKK

Am heutigen Freitag verurteilte das OLG München den kurdischen Politiker Tahir Köçer wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der 59-Jährige von Anfang Juli 2021 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 PKK-Gebietsverantwortlicher im Raum Nürnberg sowie PKK-Regionsverantwortlicher für Bayern gewesen sei. Daher verurteilte es ihn wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB.

Am 22. Dezember 2022 durchsuchte die Polizei zwei Privatwohnungen und das Medya Volkshaus in Nürnberg sowie eine dritte Wohnung in Hannover. Dabei nahm sie Tahir Köçer in Nürnberg fest, der nach Eröffnung eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft in der JVA München genommen wurde. Erst am 8. Januar diesen Jahres wurde OLG München die Hauptverhandlung gegen ihn eröffnet.

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Veranstaltung 29.03.2024: ÜberLeben in Haft – Ein Gespräch mit Thomas Meyer-Falk

Die Rote Hilfe München lädt ein zu einer Veranstaltung mit Thomas Meyer-Falk und anschließender Solibar und Briefe schreiben an Gefangene:

Fr. 29.3.24, Einlass: 20:00 Uhr, Gespräch mit Thomas: 21:00 Uhr
Kafe Marat, Thalkirchnerstraße 102

ÜberLeben in Haft
Ein Gespräch mit Thomas Meyer-Falk

Für viele ist es kaum vorstellbar, wegen politischem Handeln ein paar Jahre im Knast verbringen zu müssen. Thomas verbrachte fast drei Jahrzehnte seines Lebens in verschiedenen Gefängnissen. Seit Ende August 2023 ist er wieder auf freiem Fuß und muss sich nun in einer völlig anderen Welt zurechtfinden. Gemeinsam wollen wir mit ihm über seine Zeit im Knast und danach sprechen. Wie steht man so etwas durch, ohne Mitgefühl und Verstand zu verlieren? Was bedeutet Freiheitsentzug eigentlich? Und welchen Wert haben Solidarität und Zusammenhalt in einer scheinbar aussichtslosen Situation?

Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen – eure Rote Hilfe Ortsgruppe München

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung und Demonstration in Rosenheim

Wir teilen den Aufruf unserer Rosenheimer Genoss*innen:

Genoss*innen vor Gericht – kommt am 26.02 zahlreich nach Rosenheim!

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

im April letzten Jahres besetzten drei Aktivist*innen ein leerstehendes Hotel in der Rosenheimer Innenstadt und forderten unter anderem kostenlosen Wohnraum, die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen und keine Repression für die Aktivist*innen. Während die Besetzung zwischenzeitlich den Diskurs um die Wohnraumkrise in Rosenheim angetrieben hat, kämpfen Rosenheimer*innen immer noch mit ihrer Miete, der Immobilienkonzern Vonovia fährt weiter rekordhohe Profite ein und unsere Genoss*innen sollen sich jetzt auch noch für die Aktion vor Gericht verantworten.

Seid solidarisch mit den Angeklagten! Der Gerichtstermin findet kommenden Montag, am 26.02.24 um 9 Uhr statt. Der Prozess ist öffentlich, wir würden uns freuen, wenn wir einige von Euch um 8:45 Uhr vor dem Amtsgericht treffen, um gemeinsam mit den Angeklagten ins Gericht gehen zu können.

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