Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. vom 15. März 2024
OLG München verurteilt Tahir Köçer wegen Mitgliedschaft in der PKK
Am heutigen Freitag verurteilte das OLG München den kurdischen Politiker Tahir Köçer wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der 59-Jährige von Anfang Juli 2021 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 PKK-Gebietsverantwortlicher im Raum Nürnberg sowie PKK-Regionsverantwortlicher für Bayern gewesen sei. Daher verurteilte es ihn wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB.
Am 22. Dezember 2022 durchsuchte die Polizei zwei Privatwohnungen und das Medya Volkshaus in Nürnberg sowie eine dritte Wohnung in Hannover. Dabei nahm sie Tahir Köçer in Nürnberg fest, der nach Eröffnung eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft in der JVA München genommen wurde. Erst am 8. Januar diesen Jahres wurde OLG München die Hauptverhandlung gegen ihn eröffnet.

Genoss*innen vor Gericht – kommt am 26.02 zahlreich nach Rosenheim!

Wir teilen hier im Folgenden den Aufruf der Kampagne Wir sind alle LinX zum Budapestverfahren:

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression!



