PM: Hausdurchsuchung bei linkem Aktivisten in München

31. August 2017 – Am heutigen Donnerstag durchsuchten Beamt*innen des polizeilichen Staatsschutzes die Wohnung eines linken Aktivisten im Großraum München. Der Einsatz diente laut Durchsuchungsbeschluss der so genannten „Gefahrenabwehr“. Das bedeutet, dass dem Betroffenen keine Straftat angelastet werden kann. Er wird lediglich verdächtigt, eine Hausbesetzung zu planen, nachdem er bei einer Verkehrskontrolle Banner in der Tasche mitgeführt hatte, auf denen Solidarität mit dem „Für LAU-Haus“ ausgedrückt wird. Im Juli 2017 wies das „Für LAU-Haus“, mit einer symbolischen Besetzung im Münchner Westend auf die katastrophale Wohnungspolitik hin.

In dieser Stadt leben über 7.500 Menschen ohne Dach über dem Kopf. Nirgendwo in Deutschland zahlen die Einwohner*innen so hohe Mieten wie hier. „Aktivist*innen, die auf diesen wohnungspolitischen Missstand aufmerksam machen, wird mit polizeilicher Repression begegnet,“ sagt Olivia Kölle, Sprecherin der lokalen Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V., einer linken Schutz- und Solidaritätsorganisation.

„Die Fantasie von Polizeikräften ist offenbar ausreichend, um mich morgens halb sechs aufzuwecken, in Handschellen zu legen und meine Wohnung auf den Kopf zu stellen“, so der Aktivist. „Ich lasse mich von diesem Vorgehen nicht einschüchtern und werde mich auch in Zukunft für eine emanzipierte Gesellschaft einsetzen.“ Die Polizeikräfte beschlagnahmten im Rahmen der Durchsuchung Speichermedien, also Handys, Computer und USB-Sticks sowie Material, wie Bettlaken, die laut der Beamt*innen zum Herstellen von Bannern, dienen könnten.

Die Rote Hilfe e.V. kritisiert, dass es bereits in den vergangenen Wochen aufgrund von Lappalien zu mehreren Hausdurchsuchungen in München bei linke Aktivist*innen kam.

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United We Stand! Beteiligt euch an der Solidaritätskampagne.

Der G20-Gifel ist vorbei; die Kriminalisierung der Proteste geht weiter. Nach wie vor sitzen Dutzende Aktivist*innen im Knast, Hunderte müssen mit Strafverfahren rechnen. Die Rote Hilfe ruft zur Solidarität mit den Betroffenen auf. Unter dem Motto „United we stand! summer of resistance – summit of repression – solidarity is our weapon“. Inzwischen kann gedrucktes Material über den Literaturvertrieb bestellt werden, außerdem haben bereits erste Aktionen stattgefunden. Um die Betroffenen auch finanziell unterstützen zu können, sind weiterhin Spenden erforderlich.

https://unitedwestand.blackblogs.org/

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Neue Kontodaten der Ortsgruppe München

Die Rote Hilfe Ortsgruppe München hat ab jetzt neue Kontodaten:

Rote Hilfe e.V. OG München
IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank

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Widerstand braucht Solidarität! Gegen den G20-Gipfel in Hamburg!

Anfang Juli wird in Hamburg der G20-Gipfel stattfinden. Gegen das Treffen sind zahlreiche Protestaktionen geplant.

Es ist abzusehen, dass der Staat und seine Repressionsorgane alles tun werden, um den Widerstand gegen den Gipfel zu unterdrücken und zu kriminalisieren.

Damit die Betroffenen nicht mit den finanziellen Folgen alleine gelassen werden, sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen. Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung! Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto! Werdet Mitglied!

Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: G20

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You can jail a Revolutionary, but you can‘t jail the Revolution!

Aufruf zur Solidemo für die Gefangenen im TKP/ML- Verfahren am 05.05

Am 15. April 2015 wurden in der BRD 7 Mitglieder des migrantischen Vereins „ATIK“ (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) verhaftet. Weitere 3 wurden in den folgenden Tagen in der Schweiz, Frankreich und in Griechenland verhaftet und wurden nach
Deutschland ausgeliefert.

Den Gefangenen wird nach §129 b vorgeworfen, Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) zu sein. Konkret wird ihnen vorgeworfen, dass sie Gelder gesammelt, die Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt und in Deutschland KämpferInnen für Rojava, einer selbstverwalteten Region in Kurdistan, ausgebildet zu haben.

Die Verhaftungen reihen sich in eine Vielzahl von §129 b Prozessen gegen die türkische/kurdische Linke ein, die seit der Einführung 2002 und dem ersten Prozess nach §129b gegen eine linke Organisation 2008 zunehmend angewendet werden. Bislang richtete sich die Repression vor allem gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) und der PKK (Arbeiterpartei Kurdistan). Mehr als 20 AktivistInnen wurden mit diesen Vorwürfen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Mit den Verhaftungen im April 2015 ist nun auch die TKP/ML ins Fadenkreuz der Repression geraten, die bislang in der BRD weder verboten war noch auf den sogenannten Anti-Terror-Listen aufgeführt war.

Der jetzige Angriff auf ATIK steht im direkten Kontext der Zusammenarbeit der BRD mit dem türkischen AKP Regime, das jegliche linke Opposition zu unterdrücken versucht. Die Zusammenarbeit der BRD und der Türkei hat sich durch die sogenannte Flüchtlingskrise noch weiter verstärkt.

Daher muss die Kriminalisierung türkischer und kurdischer Strukturen in der BRD auch vor dem Hintergrund der Situation in der Türkei betrachtet werden. Denn in der Türkei und Nordsyrien wird ein Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und gegen die revolutionäre Linke geführt.

Wir laden alle fortschrittliche und revolutionäre Organisationen und Einzelpersonen ein mit uns gemeinsam am 5. Mai 2017 in München um 11 Uhr am Gericht zu einer lauten und vielfältigen Demonstration auf die Straße zu gehen.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Weg mit den §§129 a,b!

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Familie B. braucht eure Spenden! Solidarität gegen massive Brutalität bei Abschiebungen!

Die Rote Hilfe – Ortsgruppe München unterstützen den Aufruf zu Solidarität und Spenden.

Ende März und Anfang April 2017 wurde zwei Mal versucht eine Familie aus dem Abschiebelager in Manching abzuschieben. Die Polizei ging dabei gewaltsam vor. Sie fesselte den Vater und den 14-jährigen Sohn an Händen und Füßen. Am Flughafen brachen die Mutter und die 12-jährige Tochter zusammen, woraufhin die Familie wieder nach Manching gebracht wurde. Seit dem brutalen Abschiebeversuch ist die Mutter so stark traumatisiert, dass sie im Krankenhaus ist. Auch der Vater und die älteren Kinder sind geschockt und traumatisiert. Selbst die erst zweijährige, kranke Tochter zeigt seit dem Abschiebeversuch selbstverletzendes Verhalten und verweigert tagsüber die Nahrungsaufnahme. Der erneute Abschiebeversuch hätte die bewusste Trennung der Familie zur Folge gehabt. Die Mutter ist immer noch stationär aufgenommen und wurde über die Abholung ihrer Familie auch nicht informiert. Die gesamte Familie ist auf medizinische und ärztliche Hilfe angewiesen.

Nun kam der nächste Schock für die Familie: Gegen die Eltern laufen Ermittlungen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim ersten Abschiebeversuch. Dadurch wird zusätzlich enormer psychischer Druck aufgebaut und der Familie wird vermittelt, dass sie hier keinerlei Chancen und Rechte haben. Die Ermittlungen dienen alleine der Abschreckung, damit Abschiebungen zukünftig ohne Zwischenfälle ablaufen können.

Die zusätzliche immense psychische Belastung aufgrund des Verfahrens wegen Widerstand ist in der aktuellen Situation der Familie kaum vorstellbar. Mit dem Wissen, dass die Regierung nicht davor zurückschreckt Familien brutal bei Abschiebungen zu trennen, ist die Familie momentan aufgrund der stationären Behandlung einiger Familienmitglieder getrennt untergebracht. In ständiger Angst eines erneuten Abschiebeversuches und in Ungewissheit, ob die eigenen Kinder oder die Mutter in Sicherheit sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Familie seit mehr als zehn Monaten keinerlei Geldleistungen mehr erhalten hat, sowie einem Arbeitsverbot unterliegt.

Aber sich für seine Rechte einzusetzen kostet Geld – zusätzlich zu den bereits bestehenden Anwaltskosten braucht die Familie jetzt auch noch anwaltliche Unterstützung in dem Verfahren wegen des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die Unterstützung kostet pro Person 500€. Insgesamt muss die Familie also zusätzlich 1.000€ aufbringen.

Deswegen bitten wir euch dringend um finanzielle Unterstützung – helft uns dabei der Familie den anwaltlichen Beistand zu finanzieren!

Spenden mit dem Betreff „Spende Familie B.“ an:

Bayerischer Flüchtlingsrat

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02

BIC: BFSWDE33MUE (München)

Konto Nr: 88 32 602

BLZ: 700 205 00

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Update: 14 Eilanträge wegen Meleauflagen „gewonnen“

Der erste Schritt war erfolgreich. Die Eilanträge beim Münchner Verwaltungsgericht gegen die Meldeauflagen, die Antifaschist*innen vom Protest gegen die AFD in Köln abhalten sollten, wurden in 14 Fällen gewonnen. Die Hauptsache-Verfahren stehen allerdings noch aus.

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Meldeauflagen: Polizeiwillkür stoppen – Gegen Kriminalisierung von Antifaschistischem Protest – Linke Strukturen aufbauen und schützen

Uns vorliegenden Informationen wurde einer Person im Landkreis Traunstein heute ein Bescheid über eine Meldeauflage zugeteilt. Wie bereits angekündigt rufen wir deshalb für den kommenden Donnerstag, 20.04.17 zu einer Eil-Demonstration beginnend um 18.00 Uhr vor dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren – Antifaschismus ist kein Verbrechen!
Wir werden unsere Rechte einfordern und unsere Strukturen verteidigen!
Wir werden nach Köln fahren und gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrieren!
Und wir werden das mit einer kraftvollen Demonstration durch die Innenstadt am Donnerstag Kund tun.

Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden auch gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf die Straße gehen – dazu passend beginnt unsere inhaltliche Mobilisierungsreihe am Donnerstag im Anschluss an die Demonstration im Z – Dem Linken Zentrum in Selbstverwaltung.

Uns ist ferner zu Ohren gekommen, es sei bei mindestens einer Person zu einer so genannten „Gefährderansprache“ gekommen. Dazu ist festzustellen: Niemand kann verpflichtet werden, mit der Polizei zu sprechen oder sie gar in die Wohnung zu lassen. Don’t talk to strangers!

Spendet stattdessen für die Rote Hilfe:

Rote Hilfe München

Postbank München | Kto-Nr.: 22016803 | BLZ: 70010080

IBAN DE95 7001 0080 0022 0168 03 | BIC PBNKDEFF

Betreff: Rosenheim

Datum: Do, 20. Apr. 2017
Beginn: 18:00 Uhr iCal importieren
Veranstaltungsort: Polizeipräsidium Obb-Süd / Rosenheim
Kaiserstraße, Rosenheim

Updates unter: https://infogrupperosenheim.tk/events/polizeiwillkuer-stoppen-gegen-kriminalisierung-von-antifaschistischem-protest-linke-strukturen-aufbauen-und-schuetzen/

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Veranstaltung am 22.03. im Kafe Marat: “ Der Prozess „Oldschool Society“ (OSS) Journalist Sebastian Lipp über Überwachungsmethoden im Fall der neonazistischen Vereinigung OSS“

„Solange es kein Mord und Totschlag gibt, bewegt sich gar nichts
– Auszug aus dem Abhörprotokoll der Behörden

Sie diskutierten Anschläge auf Behinderteneinrichtungen, Kindergärten
sowie Unterkünfte für Asylbewerber*innen. Ihre Taten wollten sie linken
Gruppen und Muslimen anhängen. Die neonazistische Organisation
„Oldschool Society“, stand seit dem 27. April 2016, wegen der Bildung
einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht München.

Ab dem 24. April 2015 wurde die Organisation schießlich überwacht –
Telefonate wurden abgehört und Chatverläufe für eine erheblich lange
Zeit in die Vergangenheit gesichert. Nachdem die OSS-Mitglieder im
August 2014 zunächst über eine Whatsapp-Gruppe kommunizierten,
wechselten sie nach kürzester Zeit zu Telegram. Und die
Sicherheitsbehörden lasen mit: Anschlagspläne mit Hilfe von Brand- und
Nagelbomben, ein Flüchtlingsheim als Angriffsziel, Hass und Wut gegen
Migrant*innen und die gegenwärtige Politik. Auch der Verfassungsschutz
nahm am geheimen Chat teil, sowie das Bundeskriminalamt – mit einem
verdeckten Ermittler namens »Rudi«.

Journalist Sebastian Lipp hat den Fall seit Prozessbeginn beobachtet. Er
wird über das Vorgehen der Ermittlungsbehörden sprechen und besonders
auf das illegale Hacken von Mobilfunkchats eingehen. Zudem wird uns
Sebastian einen Einblick in den OSS-Prozess der letzten Monate geben.

Wann? 22. März 2017, Einlass um 20 Uhr, Vortrag um 21 Uhr
Wo? Kafe Marat, Thalkirchnerstraße 102, München

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Verurteilung von Anti-Abschiebe-Aktivist*innen wegen KVR-Blockade. Eine Prozesserklärung

Verurteilung von Anti-Abschiebe-Aktivist*innen wegen KVR-Blockade / Widerstand gegen Abschiebungen wird kriminalisiert

Drei Anti-Abschiebe-Aktivist*innen wurden gestern am 14.03.2017 vor dem Amtsgericht München wegen der Blockade des Kreisverwaltungsreferates im Februar 2016 schuldig gesprochen. Die Aktion fand in Solidarität mit dem Hungerstreik von Geflüchteten in der JVA Mühldorf am Inn statt.

In ihrer hier veröffentlichten Prozesserklährung, verurteilten die Aktivist*innen die aktuelle Abschiebepraxis, sowie die kontinuierlichen Verschärfungen des Asylrechts. Zu dem Urteilsspruch erklärten die Angeklagten: „Das Gerichtsurteil zeigt nur einmal mehr, dass der legitime Widerstand gegen Abschiebungen kriminalisiert wird. Menschen werden – damals wie auch heute – in Unsicherheit und Angst abgeschoben. Diejenigen, die sich an ihre Seite stellen, werden bestraft.“

Am 14.03.16 wurde Zaki K. als letzter der Hungerstreikenden nach Afghanistan abgeschoben. Genau ein Jahr später wurden gestern die Aktivist*innen wegen Nötigung und Vermummung zu 90, 60 und 50 Tagessätzen verurteilt. Der legitime Widerstand gegen Abschiebungen wird vom deutschen Staat damit systematisch kriminalisiert.


Erklärung zum Prozess gegen Anti-Abschiebe-Aktivist*innen am Amtsgericht München, 14/03/2017

Die folgende Prozesserklärung wurde am Dienstag, 14/03/2017, vor dem Amtsgericht München verlesen:

Am 25. Februar 2016 ketteten wir uns an die Eingangstüre des Kreisverwaltungsreferates. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Insassen im Abschiebegefängnis in Mühldorf am Inn seit fünf Tagen im Hungerstreik. Ahmed S., Ali Z., Harun S., Abdulrahman B. und Zaki K. protestierten gegen ihre Abschiebungen und die Haftbedingungen.

Mit unserer Solidaritätsaktion forderten wir:

Ein Rückkehrrecht für Ahmed S. und alle anderen Abgeschobenen!
Die Freilassung aller in Abschiebehaft Inhaftierten!
Die Aussetzung der Abschiebungen der Hungerstreikenden in Mühldorf und aller anderen Abschiebungen!
Die Schließung der Rückführungs- und Abschiebehaftanstalten in Bamberg, Manching, Mühldorf am Inn und überall!
Bleiberecht für alle!

Wir wollten die Aufmerksamkeit von Politik und Medien auf den Hungerstreik im Abschiebegefängnis lenken und uns mit den Streikenden solidarisieren. Wir wollten auch die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit der tagtäglichen Abschiebepraxis aufzeigen.

Wegen unserer Solidaritätsbekundung mit diesem Hungerstreik sitzen wir heute, fast ein Jahr später, auf der Anklagebank. Uns wird vorgeworfen: Versuchte Nötigung und Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot.

Wir möchten zu diesen Vorwürfen zunächst erklären, dass unsere Aktion symbolisch war.

Wir wählten das KVR und die dortige Ausländerbehörde, als Symbol für alle bayerischen Ausländerbehörden, die über das Leben der Menschen entschieden hatten, die in der JVA Mühldorf protestierten.

Symbolisch war auch unsere Blockade. Es war für uns eine bewusste Entscheidung, nur eine der drei Türen des Haupteinganges des KVRs zu blockieren. Wir wollten den Personenverkehr nicht stören. Menschen, die in der Ausländerbehörde ein und aus gehen, müssen viele Wochen auf Termine warten, auf keinen Fall wollten wir Personen hindern ihre Termine wahrzunehmen. Für Besucher*innen und Personal war es immer noch möglich, das Gebäude durch zwei weitere Türen zu betreten und verlassen. Da wir nur die Außentüre blockierten, wäre es möglich gewesen die Innentüren und damit das Gebäude nach Dienstschluss komplett nach außen zu verschließen. Hätten wir eine tatsächliche Blockade des Gebäudes geplant, so hätten wir alle Türen besetzt.

Symbolisch war die Aktion auch, weil wir protestierten, um Aufmerksamkeit auf einen anderen Protest und dessen Forderungen zu lenken. Dies zeigt auch, der Kompromiss, den wir im Laufe der Aktion vorschlugen: Den Protestierenden in der JVA Mühldorf eine Pressekonferenz zuzustehen. Durch die Abschiebehaft hatten die Hungerstreikenden keine Möglichkeit mehr, Politik und Gesellschaft zu erreichen. Nicht uns selbst wollten wir in den Fokus der Medienöffentlichkeit rücken. Sondern die Protestierenden in Mühldorf. Die Gefängnisleitung unternahm alles, um die Protestierenden zu isolieren und verhinderte, dass ihre Forderungen aus den Mauern der JVA herausgetragen wurden: Besuche und Telefonate wurden irgendwann völlig unterbunden, Briefe erreichten die Gefangenen nicht.

Bei der Aktion ging es nicht um uns. Wir saßen dort in Solidarität mit den Hungerstreikenden. Es ging eben nicht darum, uns selbst zu inszenieren. Sondern das Schweigen der Medien zu brechen und die Aufmerksamkeit nach Mühldorf zu lenken. Nicht wir selbst wollten im Fokus der Medien stehen. Um das zu verdeutlichen, trugen wir Karnevalsmasken. Es zeigt sich auch während der Aktion, dass Journalist*innen sich mehr für unser persönliches Befinden als für den Zustand der Protestierenden in Mühldorf interessierten.

So war einen Tag zuvor Ahmed S., einer der Streikenden, nach Afghanistan abgeschoben worden. Obwohl er vom Hungerstreik geschwächt war. Obwohl er bei dem Brand in seiner Zelle am Vortag verletzt wurde. Obwohl auf ihn in Afghanistan nur ein Leben in Unsicherheit und Angst wartete. Diese Unmenschlichkeit zeigt sich auch an der Geschichte von Zaki K.. Wenige Tage nach seiner Abschiebung wurde er in Kabul entführt. Wenige Wochen später explodierte neben ihm die Bombe eines Selbstmordattentäters. Um all dem zu entgehen, blieb ihnen in Gefangenschaft als letztes politisches Mittel nur ein Hungerstreik.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Internationale Menschenrechtskonvention ratifiziert. Dennoch wird Artikel 14, das Recht auf Asyl, hier mit Füßen getreten. Auch Artikel 15, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wird nicht geachtet. Dies zeigt die Geschichte der Menschen, die vor einem Jahr im Abschiebegefängnis hungergestreikt haben. Dies zeigen die jüngsten Massenabschiebungen nach Kabul, gegen die es breiten Gegenprotest aus vielen Teilen der deutschen Gesellschaft gab. Dies zeigt, dass wir heute hier sitzen.

Das Recht auf Asyl ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Dennoch wird im Moment das Asylrecht immer weiter verschärft. Staaten werden zu vermeintlich sicheren Herkunftsländern erklärt. Es werden Transitzonen und Asylobergrenzen gefordert. Mit all dem wird die Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit auf die Spitze getrieben. Dies ist ein Angriff gegen uns alle. Daher ist Widerstand gegen Abschiebungen nicht nur legitim, sondern auch Pflicht, oder wie Bertolt Brecht sagte: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Infos veröffentlicht auf: https://solidarityandresistance.noblogs.org/post/2017/03/14/erklarung-zum-prozess-gegen-anti-abschiebe-aktivistinnen-am-amtsgericht-munchen-14032017/

HINWEIS der Roten Hilfe München zum Thema Prozesserklärungen: Im Rahmen dieses Gerichtsprozesses gelang es unter anderem durch die Prozesserklärung und Öffentlichkeitsarbeit die Aktion am KVR selbst im Gerichtssaal „zu verlängern“. Da die Aktivist*innen in diesem Fall angekettet waren und eindeutig der vorgeworfenen Tat zugeordnet werden konnten, stellt diese Erklärung, die sich deutlich zu Tat bekennt, keine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden dar. In anderen Fällen, bei denen die Zuordnung der Täter*innenschaft erst noch durch das Gericht zu beweisen wäre, macht es häufig Sinn in einer Prozesserklärung nicht mit „ich“ oder „wir“ zu schreiben, sondern allgemeinere Formulierungen zu wählen (z.B. indem man allgemein darlegt warum die Aktion politisch nötig war ohne sich selbst dazu zu bekennen oder durch das Verlesen einer Erklärung der Soli-Gruppe, welche die politischen Umstände nochmals darlegt ohne dabei direkt auf die Zuordnung der handelnden Subjekte einzugehen). Für Fragen oder Beratung beim Schreiben wendet Euch gern an muenchen@rote-hilfe.de.

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