Hier der Aufruf von ReachOut Berlin und KOP Berlin:
Wir erfahren regelmäßig von solidarischen Zeug*innen, die von der Polizei und der Strafverfolgung kriminalisiert werden, wenn sie (rassistische) Polizeigewalt oder (unverhältnismäßige) Polizeieinsätze/-maßnahmen filmen. Nicht selten werden sie auch mit einer Anzeige wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ (§ 201 StGB) kriminalisiert. Wir kritisieren die missbräuchliche Anwendung dieses Paragraphen als klaren Versuch, eine kritische Öffentlichkeit und Zeug*innenschaft zu kriminalisieren. Polizeiliches Handeln im öffentlichen Raum kann keinesfalls als „nicht-öffentlich“ verstanden werden.