G7: Aktivist wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot verurteilt | Prozesserklärung

Am 16.2.23 wurde ein Aktivist vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt, obwohl sich die einzigen wirklichen Beweise auf die Aussage eines Zivilbeamten beschränken.

Wir teilen die Prozesserklärung des Aktivisten:

„Der Einsatz der Polizei während des G7-Gipfels 2022 auf Schloss Elmau wurde im Vorfeld auf 147 Millionen Euro geschätzt. Tausende Polizeikräfte waren im Einsatz.

Öffentlich wurde das als notwendige Absicherung verkauft – praktisch war es jedoch klar als Einschüchterung und Abschreckung für Menschen erkennbar, die ihr verfassungsrechtliches und grundlegend demokratisches Recht der Versammlungsfreiheit nutzen wollten.

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Veranstaltung am 23.2.: Gemeint sind wir alle – Veranstaltung zum 129(a)-Verfahren in Hamburg

Eine Veranstaltung von „Antikapitalistische Linke München (alm)“:

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg Ermittlungen gegen mutmaßliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“). Offensichtlich wurde dies durch Hausdurchsuchungen gegen 24 Genoss*innen im August des Jahres.

Die hierdurch bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Einzelne reichen von der Teilnahme an einzelnen Demonstrationen bis hin zur Zurechnung beliebiger militanter Aktionen in Hamburg. Abseits der einzelnen Bausteine des Ermittlungskonstrukts wird dem Roten Aufbau als Organisation vorgeworfen, die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen und durch den Sozialismus ersetzen zu wollen. Dieser Vorwurf offenbart den Kern einer gegen linke Strukturen gerichteten Gesinnungsjustiz.

 

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund der Paragrafen 129 haben, werden auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der Angeklagten. Die bekannt gewordenen, willkürlichen Ermittlungskonstrukte legen nahe, dass problemlos weitere Teile der Linken in Hamburg und darüber hinaus in das Verfahren einbezogen sind.

Auf den Veranstaltungen berichten Betroffene und Aktivist*innen des Solidaritätskreis „Standhalten – Gemeint sind wir alle“ und teilweise auch Ortsgruppen der Roten Hilfe über den allgemeinen Charakter und Ziele der Paragrafen 129, die Tradition der Kriminalisierung linker Strukturen sowie den aktuellen Stand des Verfahrens gegen mutmaßliche Aktivist*innen des Roten Aufbaus.

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PM: Stuttgarter Unrechtsprechung geht in die zweite Runde: Berufung im „Krawallnacht“-Prozess ab 2. Februar

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe:

Am 24. Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Stuttgart einen linken Aktivisten in einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außer verschiedener antifaschistischer Aktivitäten war der Genossen beschuldigt worden, an der „Stuttgarter Krawallnacht“ beteiligt gewesen zu sein. Nun steht der Berufungsprozess bevor, der am 2. Februar startet.

Seit der „Krawallnacht“, als sich am 21. Juni 2020 die Wut über die schikanösen und rassistischen Polizeikontrollen in der Stadt entlud, gehen die Stuttgarter Repressionsbehörden mit willkürlichen und drakonischen Strafen gegen alle vor, denen sie eine Teilnahme daran unterstellen. Zudem nutzen sie die Chance, linke Aktivist*innen zu kriminalisieren, indem sie sie ebenfalls mit diesen Vorwürfen überziehen.

In diesem Zusammenhang hatte das Amtsgericht Stuttgart Ende Oktober zwei skandalöse Urteile über drei Jahren und neun Monate sowie über drei Jahre und zwei Monate Haft gegen zwei Genossen verhängt. Der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz zeigte sich auch in einem dritten Prozess, als am 17. Januar 2023 eine weitere linke Aktivistin zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Alle drei Prozesse basierten auf fragwürdigen Gutachten, illegalen Videoaufnahmen fragwürdiger Qualität und Indizien; ernstzunehmende Beweise und Zeug*innenaussagen konnten die Ermittler*innen hingegen nicht aufbringen. Stattdessen verwies das Gericht auf die politische Überzeugung der Angeklagten, die strafverschärfend gewertet wurde.

„In Stuttgart wüten die Repressionsbehörden seit Jahren gegen linke Aktivist*innen. Mit Jo, Dy und Findus sitzen bereits drei Antifaschisten hinter Gittern, und offenbar kennt die reaktionäre Wegsperroffensive keine Grenzen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Es ist dringend notwendig, den Prozess kritisch zu begleiten und auch mediale Öffentlichkeit zu schaffen. Das Treiben der Justiz darf nicht einfach ignoriert werden. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen!“

Der Berufungsprozess beginnt am 2. Februar 2023 um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart. Bereits um 8 Uhr beginnt eine Kundgebung solidarischer Unterstützer*innen. Weitere Termine sind für den 7., 9. und 16. Februar 2023 angesetzt.

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Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Siegen

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Siegen anlässlich einer Hausdurchsuchung am Donnerstag den 12. Januar 2023

Am Donnerstag den 12. Januar 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines Siegeners. Der
gegen den Mann erhobene Vorwurf? Die Durchführung einer Eilversammlung ohne vorherige
Anmeldung bei der Polizei. Am 30.04.2022 habe sich der Beschuldigte mit weiteren Personen um den Stand der nationalistischen und rassistischen Partei „Alternative für Deutschland“ versammelt und Fahnen mit der Aufschrift „Gegen Nazis“ in die Luft gehalten.

Wir schauen fassungslos auf diese antidemokratische und höchst gewaltsame Praxis von Seiten
Staatsschutz, Polizei und Richter des Amtsgerichts Siegen und beziehen hiermit klar Stellung
dagegen sowie gegen das restriktive und autoritäre Versammlungsgesetz in NRW, welches
unmittelbar zu demokratisieren ist!

Der Ablauf der Hausdurchsuchung

Gegen 6.30 Uhr klingelte es Sturm. „Polizei! Einmal aufmachen!“ Der 29-jährige Siegener öffnete die Tür, eine Polizistin stellte unmittelbar nach Öffnen ihren Fuß in die Tür. „Hausdurchsuchung!“

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Repression zum 1.Mai – Update zu den Prozessen im Januar

Update:

Der Prozess vom 27. Januar wurde verschoben. Der zweite Prozess, der am Montag (30.01.) hätte stattfinden sollen, entfällt. Die Hintergründe dazu könnt ihr hier nachlesen. Die politische Erklärung, die die Genossin vor Gericht halten wollte, findet ihr hier.

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Schreibt Tahir Briefe in den Knast!

Ende letzten Jahres durchsuchte die Polizei unter Leitung des LKA Bayern zwei Wohnungen und das Meyda Volkshaus in Nürnberg sowie eine Wohnung in Hannover. Dabei nahm sie den kurdischen Aktivisten Tahir Köcer in Nürnberg fest. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter beim OLG München wurde Tahir in Untersuchungshaft genommen und in die JVA München gebracht. Nach derzeitigen Informationen führt die Generalstaatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren nach §§ 129a, 129b StGB wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oder Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gegen ihn. Der Rechtshilfefonds Azadi veröffentlichte im Dezember eine Pressemitteilung.

Schreibt Tahir in den Knast und zeigt ihm, dass er nicht alleine ist!

Postanschrift:
Stadelheimerstraße 12
81549 München (deutsch und kurdisch)

„Wie schreibe ich Briefe an Gefangene?“ – ein paar Tipps findet ihr hier.

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Frontalangriff auf die Pressefreiheit: Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland

Am heutigen Dienstag, 17. Januar 2023 durchsuchten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeieinheiten die Räume des Radio Dreyeckland sowie zwei Privatwohnungen von Radiojournalist*innen in Freiburg. Dabei handelt es sich um einen weiteren fundamentalen Angriff auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.

Ab etwa 6.30 Uhr drangen Polizeibeamt*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft in zwei Privatwohnungen von Medienschaffenden ein, durchsuchten die Räume und beschlagnahmten unter anderem Datenträger. Das gleiche Szenario spielte sich ab 8 Uhr in den Räumlichkeiten des Radio Dreyeckland selbst ab, als zehn Beamt*innen stundenlang die Infrastruktur des Rundfunksenders belagerten und elektronische Medien spiegelten und beschlagnahmten. Ein Sprecher des Radios konnte in einer ersten Stellungnahme noch nicht abschätzen, welche Schäden die polizeiliche Spiegelungssoftware auf dem gesamten Netzwerk angerichtet hat.
Einmal mehr diente das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia als Vorwand, das ebenfalls einen extremen Angriff auf die Pressefreiheit dargestellt hatte. Der heutige Vorstoß gegen die Rundfunkfreiheit wurde mit Ermittlungen wegen eines angeblichen „Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot“ nach §85 StGB begründet. Als konkreten Vorwurf führen die Repressionsorgane einen Artikel von Radio Dreyeckland aus dem Sommer 2022 an, der einen Link zu einem seit Jahren offen zugänglichen Archiv von linksunten.indymedia enthält. Das nutzt die Staatsanwaltschaft als Anlass, um den Sender als „verlängerten Arm“ der Internetplattform zu verfolgen.
„Die staatsanwaltliche Konstruktion ist an Absurdität kaum zu übertreffen“, zeigte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. empört. „Wieder einmal treten die staatlichen Organe die Pressefreiheit mit Füßen – eine Entwicklung, die gerade zur Normalität zu werden droht, wie die massiven Angriffe auf Medienvertreter*innen bei linken Demonstrationen, zuletzt bei der Räumung von Lützerath, zeigen. Die Angriffe auf das Grundrecht auf Pressefreiheit müssen aufhören! Den betroffenen Journalist*innen von Radio Dreyeckland gilt unsere volle Solidarität.“

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PM: Es bleibt spannend um die Autobahn-Kletterer der IAA

Pressemitteilung der Aktivist*innen der Autobahn-Kletter-Aktion während der IAA 2021:

München, 2. Januar 2022 11:00 Uhr – Im Zusammenhang mit einer Autobahn-Kletter-Aktion während der Internationalen Automobilausstellung (IAA) 2021 in München bleibt es spannend. Für die Angeklagten, die sich über der A96 an eine Brücke gehängt hatten, steht nun der Hauptverhandlungstermin im Strafverfahren fest. Doch die Widersprüche im Vorgehen der Behörden häufen sich und die Konsequenzen für die Beschuldigten sind weiter unklar.

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Repression am 1. Mai – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Wir teilen den Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung unserer Genoss*innen der „Initiative für den revolutionären 1. Mai in München„:

Am 1. Mai 2022 fand das zweite Mal in Folge nach der traditionellen Gewerkschaftsdemonstrationen eine revolutionäre 1. Mai Demonstration in München statt. Gemeinsam kämpfen wir an diesem Tag seit über 130 Jahren gegen die Ausbeutung unserer Klasse, für den Sturz des Kapitalismus und den Aufbau des Sozialismus. Schon immer hat der Staat versucht diesen Kampf mit Gewalt und Repression niederzuwerfen. Bis heute hat er unseren Widerstand nicht gebrochen. Auch letztes Jahr konnte die bewaffnete Staatsmacht unsere Demonstration, trotz Weiterlesen

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Rechtshilfetermine von April bis Juni 2024

Wir sind an den folgenden Mittwochen in der Schwanthalerstraße 139 (Rückgebäude) von 18 bis 19 Uhr (auch telefonisch unter der 089 4489638) für euch da:

03. April, 17. April, 15. Mai, 29. Mai,
12. Juni, 26. Juni

In dringenden Fällen sind wir per E-Mail erreichbar (denkt an die Fristen, wie z.B. im Fall von Einsprüchen).

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