Von 19. Mai 2023
/Die Razzia gegen uns vom 1. März 2023 war rechtswidrig. Trotzdem steht der Staat steht nicht auf unserer Seite, egal was das Landgericht entscheidet!
Entscheidung des Landgerichts Augsburg
Das Landgericht Augsburg entschied am 15. Mai, dass die Razzia gegen uns, das Offene Antifaschistische Treffen Augsburg, rechtswidrig war. Alle beschlagnahmten Gegenstände müssen uns umgehend ausgehändigt werden.
Aus den bereits länger vorliegenden Ermittlungsakten zur Razzia geht heraus, dass der Augsburger Staatsschutz keine Beweise gegen uns in der Hand hatte. Der Staatsschutz versuchte deshalb, einen hinreichenden Verdacht aus der Parole „AfD angreifen!“ zu konstruieren. Dieser Spruch ist auf einem unserer Spruchbanner zu lesen und wurde beim Angriff auf das AfD-Ehepaar Mailbeck vor deren Wohnung und Arbeitsplatz gesprüht. Dabei handelt es sich um eine schon lange etablierte kämpferische Parole in der antifaschistischen Bewegung, die von vielen verschiedenen Gruppen verwendet wird.
Das Landgericht hat hervorgehoben, dass die Durchsuchung eines offenen Treffens zwangsläufig Unbeteiligte treffen muss und es äußerte Zweifel daran, ob das Outing der AfDler*innen mit dem Vorwurf des „Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“ überhaupt kriminalisiert werden darf, während es den vom Staatsschutz konstruierten Zusammenhang mit der Parole auch für nicht haltbar erklärte.