Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression!
Versammlungsfreiheit verteidigen!
Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.
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Am 11. Oktober wurden mehrere Wohnungen von Antifaschist*innen in Nürnberg durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Graffiti. Sie konstruiert eine „kriminelle Vereinigung“ und wirft den Betroffenen vor, sich positiv auf antifaschistische Aktivitäten und Antifaschismus im Generellen zu beziehen. Der Solikreis Nürnberg verurteilt dies als Angriff auf alle Menschen, die sich dem erstarkenden Rechtsruck in der Gesellschaft entgegen stellen. Weiter kritisiert der Solikreis Nürnberg die politisch motivierte Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München.
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